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Frühzeitige Arbeitslos-Meldung hilft Arbeitslosigkeit zu vermeiden

Fulda.  Nach Erhalt der Kündigung von einem Beschäftigungsverhältnis nahtlos ins nächste – in Zeiten steigender Arbeitskräftenachfrage ermöglicht die Unterbreitung frühzeitiger und neuer Beschäftigungsangebote  immer häufiger, eine drohende Arbeitslosigkeit zu vermeiden oder so kurz wie möglich zu halten. „Hierbei ist jedoch der Faktor Zeit entscheidend. Je früher sich der Arbeitnehmer bei uns meldet, desto besser“, erklärt Waldemar Dombrowski, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Bad Hersfeld-Fulda. Die Aktionszeit – der Zeitraum vom Erhalt der Kündigung bis zum Eintritt der Arbeitslosigkeit –  kann intensiv zur Suche und Vermittlung in eine neue Beschäftigung genutzt werden.  Außerdem zeigt die Erfahrung, dass Arbeitgeber Bewerber bevorzugen bzw. eher einstellen, die unmittelbar aus einem Beschäftigungsverhältnis kommen.

Die Verpflichtung zur Meldung besteht spätestens drei Monate vor Beendigung eines – befristeten oder unbefristeten – Beschäftigungsverhältnisses. Beträgt der Zeitraum zwischen der Kündigung und dem Ende des Arbeits- oder überbetrieblichen Ausbildungsverhältnisses weniger als drei Monate, hat die Meldung innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes zu erfolgen.

Besondere Verantwortung kommt hierbei den Arbeitgebern zu. Sie sollten die frühzeitige Arbeitssuche ihres Mitarbeiters unterstützen, indem sie sie rechtzeitig über die Verpflichtung der unverzüglichen Meldung bei der Agentur aufklären.

Ausgenommen von der Meldepflicht sind Personen in einer betrieblichen Ausbildung. „Auch hier empfehlen wir den Auszubildenden jedoch, sich rechtzeitig zu melden“, rät Waldemar Dombrowski, „Die besten Chancen auf einen neuen Arbeitsplatz ergeben sich noch immer aus einem bestehenden Vertragsverhältnis heraus. Im Idealfall gelingt es den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, nahtlos wieder eine neue Beschäftigung aufzunehmen. Ohne Wartezeit, ohne arbeitslos zu sein und ohne finanzielle Einbußen.“ Die Meldung kann telefonisch abgegeben werden, und zwar von Montag bis Freitag zwischen 8 und 18 Uhr unter der  kostenlosen Service-Rufnummer für Arbeitnehmer  0800 4 5555 00.

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