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Erster Alsfelder Vorsorgetag des VDK e.V. mit vielen Informationen – Rechtsanwalt und Notar referierte zu „Vererben ohne Sorgen“

Rechtsanwalt und Notar Tobias Schul aus Lauterbach referierte zum „Vererben ohne Sorgen“. Foto: Gabriele Richter, Pressestelle Vogelsbergkreis.

Rechtsanwalt und Notar Tobias Schul aus Lauterbach referierte zum „Vererben ohne Sorgen“. Foto: Gabriele Richter, Pressestelle Vogelsbergkreis.

Alsfeld. „Vererben ohne Sorgen“, „Schenk mir dein Haus“ und „Wenn Mama und Papa alt werden“ – unter diesen Überschriften standen die Fachvorträge beim ersten Alsfelder Vorsorgetag, zu dem der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. eingeladen hatte. Rund 60 Besucherinnen und Besucher waren ins Museum gekommen, um sich einen Überblick zu den Themen Vererben und Vorsorge zu verschaffen. „Sich in diesen Fragestellungen gut zu informieren hilft Fallstricken aus dem Weg zu gehen und Fehler zu vermeiden“, stellte Landrat Manfred Görig und Kreisvorsitzender des VDK in seiner Begrüßung voran. Sein Dank galt den Organisatoren und dem Referenten Tobias Schul aus Lauterbach für die inhaltsreichen und unterhaltsamen Vorträge. Außerdem wies er auf die weiteren Aussteller hin, die im Foyer mit ihren Angeboten für Fragen zur Verfügung standen. Dazu gehörten der Pflegestützpunkt und die Betreuungsbehörde des Vogelsbergkreises, der Hospizverein Alsfeld sowie der veranstaltende VDK selbst.

Warum überhaupt ein Testament? Was bedeutet die gesetzliche Erbfolge, die im Falle eines ungültigen oder fehlenden Testaments greift? Welche Form muss ein Testament haben? Wann schließt man einen Erbvertrag? Viele Fragen rund ums Thema Vererben, die der Rechtsanwalt und Notar Tobias Schul sehr anschaulich und mit leicht verständlichen Beispielen zu beantworten suchte. So muss beispielsweise ein Testament immer handschriftlich verfasst und eigenhändig unterschrieben – alternativ notariell aufgesetzt – werden. Unverheiratete Paare können kein Testament erstellen, sie müssen einen Erbvertrag zwischen Vererbenden und Erbenden abschließen, der notariell beglaubigt werden muss. Auch auf die Problematik von Erbengemeinschaften ging der Notar ein: „Versteht ihr euch gut in der Familie oder habt ihr schon zusammen geerbt?“ – Eine Erbengemeinschaft darf in allen Fragen der Erbangelegenheiten nur zusammen handeln, alle Mitglieder der Erbengemeinschaft erben alles gemeinschaftlich – nicht der eine das Haus, der andere etwas anderes – und ganz oft biete das jede Menge Potenzial für handfeste Auseinandersetzungen, so der Referent.

Während der Vortragspausen informierten sich die Besucher an den Infoständen im Foyer, unter anderem bei Renate Keil (vorne links) von der Betreuungsbehörde und Monique Abel (vorne Mitte) vom Pflegestützpunkt des Vogelsbergkreises. Foto: Gabriele Richter, Pressestelle Vogelsbergkreis.

Während der Vortragspausen informierten sich die Besucher an den Infoständen im Foyer, unter anderem bei Renate Keil (vorne links) von der Betreuungsbehörde und Monique Abel (vorne Mitte) vom Pflegestützpunkt des Vogelsbergkreises. Foto: Gabriele Richter, Pressestelle Vogelsbergkreis.

Auch Fragen zum Enterben, zu Pflichtteilsansprüchen und konkrete Fragen aus der Zuhörerschaft beantwortete der Lauterbacher Notar. Zum Themenkomplex der vorzeitigen Schenkung und möglichen Gefahren machte er klar: „Eine Schenkung nur vorzunehmen, um Vermögen zu retten und vor allem Erbschaftssteuer zu sparen, macht wenig Sinn. Von einer hohen Erbschaftssteuer sind die meisten von uns im Normalfall nicht betroffen.“ Wohl aber könne eine Schenkung helfen Erbauseinandersetzungen zu vermeiden, weil der Schenker beispielsweise bestimmt, wie unteilbare Gegenstände verteilt werden oder welche Ausgleichszahlungen einzelne Kinder für das Haus, in dem sie wohnen und bleiben wollen, bezahlen müssen. „Zu Lebzeiten können Sie machen was Sie wollen, sie können schenken wem und was Sie wollen“, so der Referent. Und: „Es gibt keinerlei Anspruch von irgendeiner Seite darauf, dass Sie jemandem etwas schenken.“

Inhalt eines weiteren Fachvortrags war das Thema Patientenverfügung, Betreuungsvollmacht und Vorsorgevollmacht. Die Zahl der Menschen, für die eine rechtliche Betreuung eingerichtet worden ist, weil sie psychisch krank, geistig, seelisch oder körperlich behindert sind und daher ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbstständig regeln können, liegt bundesweit bei knapp 1,3 Millionen. „Diese Zahl wird in den nächsten Jahren erheblich steigen. Jeder kann davon betroffen sein“, machte der Referent deutlich, „es ist nicht nur eine Frage des Lebensalters. Auch junge Menschen nach Krankheit, Operationen oder Verkehrsunfällen können unerwartet mit solchen Fragen konfrontiert werden.“

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des VDK unter www.volksbund.de.

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