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Stadt Hünfeld plant Einsatz von weiteren Verkehrsbeeinflussungsgeräten

Hünfeld. Die Stadt Hünfeld wird zwei weitere Verkehrsbeeinflussungsgeräte beschaffen. Der Magistrat der Stadt Hünfeld hat jetzt dafür die Mittel in Höhe von über 6.800 Euro freigegeben. Wie Bürgermeister Dr. Eberhard Fennel mitteilt, soll das bislang vorhandene Gerät dauerhaft in der Lindenstraße in der Hünfelder Innenstadt im Einsatz bleiben. Ein weiteres Gerät ist bis auf Weiteres für die Ortsdurchfahrt von Roßbach an der Landesstraße 3171 vorgesehen, so dass ein drittes Gerät für den mobilen Einsatz an wechselnden Standorten benötigt wird.

Die Verkehrsbeeinflussungsgeräte zeigen dem Autofahrer an, ob er die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit einhält oder zu schnell fährt. Mit einer digitalen Anzeige „langsamer“ in rot oder einem Dankeschön in grün, wenn das Limit eingehalten wurde, erhält der Fahrer eine Rückmeldung. Die gemessenen Geschwindigkeiten werden jeweils aufgezeichnet und liefern der Verkehrsbehörde der Stadt Hünfeld zuverlässige und belastbare Daten über das tatsächliche Verhalten der Autofahrer in diesen Straßen. Die Autofahrer werden allerdings nicht „geblitzt“ und müssen aufgrund dieser Geräte nicht mit Verwarnungen oder Ordnungswidrigkeitsanzeigen rechnen. Allerdings stehen solche Strecken im Fokus für mobile Radaranlagen, um gegen Raser auch mit Sanktionen vorgehen zu können.

Für Roßbach erhofft sich die Stadt nach Angaben von Bürgermeister Dr. Eberhard Fennel Aufschluss über das tatsächliche Verhalten der Autofahrer in der Ortsdurchfahrt. Nach den bisherigen Beobachtungen der Anwohner teilt der Bürgermeister die Sorge, dass dort häufig zu schnell gefahren wird. Deshalb hatte sich die Verkehrsbehörde der Stadt auch für eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 Stundenkilometer in der Ortsdurchfahrt stark gemacht, um gefährliche Situationen zu verhindern. Bislang sei dies allerdings immer wieder am Widerstand von Polizei und Hessen Mobil als den zuständigen Fachbehörden gescheitert. Er hoffe, mit den Daten aus den Geschwindigkeitsbeeinflussungsgeräten zu einem Umdenken bei den Fachbehörden beitragen zu können. Ansonsten, so kündigt Dr. Fennel an, erwäge er notfalls auch ohne Zustimmung dieser Behörden auf eigene Verantwortung dort die Anordnung für Tempo 30 treffen, sollten die Aufzeichnungen des Verkehrsbeeinflussungsgerätes die Beobachtungen der Anwohner bestätigen.

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