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5 Jahre gemeinsame Jugendhilfe im Strafverfahren: Gelungene interkommunale Zusammenarbeit

Ellen Fahrenbach, Nico Rachuj, Peter Pospiech, Madlen Fleischhauer, Jürgen Brehl, Bettina Beck und Sylvia Naß helfen straffällig gewordenen junge Menschen.

Ellen Fahrenbach, Nico Rachuj, Peter Pospiech, Madlen Fleischhauer, Jürgen Brehl, Bettina Beck und Sylvia Naß helfen straffällig gewordenen junge Menschen.

Fulda (cp). Straffällig gewordenen jungen Menschen zu helfen, ist eine sehr wichtige – aber nicht immer einfache – Aufgabe. Seit mittlerweile fünf Jahren arbeiten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Stadt und Landkreis zusammen in der Gemeinsamen Fachstelle für Jugendhilfe im Strafverfahren. Diese bietet straffällig gewordenen Jugendlichen Unterstützung, Beratung und Begleitung. So fungieren die sechs Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – drei von der Stadt und drei vom Landkreis Fulda – unter anderem als Ansprechpartner für straffällig gewordene Jugendliche und deren Familien, vermitteln zwischen den Jugendlichen und der Justiz und erarbeiten Empfehlungen für erzieherische Maßnahmen. „Es war der richtige Schritt, den wir vor fünf Jahren gegangen sind, denn die interkommunale Zusammenarbeit ist in diesem Bereich wirklich gelungen“, betonte Bürgermeister Dr. Wolfgang Dippel im Rahmen einer kleinen Jubiläumsfeier im Bürgerzentrum am Aschenberg. Auch der Erste Kreisbeigeordnete Dr. Heiko Wingenfeld verwies auf die „hochengagierten Mitarbeiter“, die dafür sorgen, dass „Jugendliche, die in Konflikt mit dem Gesetz geraten, schnell Unterstützung bekommen und dadurch eine Chance haben“.
 
Engagierte und motivierte Mitarbeiter
 
Lobende Worte fand auch Jugendrichter Christoph Mangelsdorf in einem schriftlichen Grußwort: „Die Anzahl der Straftaten ist im Bezirk zurückgegangen und das kann man auch teilweise auf die erfolgreiche Arbeit der Jugendhilfe im Strafverfahren zurückführen.“ Zudem würdigte er die „engagierten und motivierten“ Mitarbeiter, die in jeder Hauptverhandlung anwesend seien – was hessenweit keine Selbstverständlichkeit sei. Während des Programms der Jubiläumsfeier, das eine Tanzdarbietung der Jugendkulturfabrik und einen musikalischen Beitrag eines Jugendlichen einschloss, wurde auch auf den Kooperationsgedanken und die damit einhergehenden Synergieeffekte eingegangen. Einig waren sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, dass die Zusammenarbeit innerhalb der letzten fünf Jahre nur Vorteile gebracht habe. So müssten sich zum Beispiel Jugendliche, die ihren Wohnort wechseln, nicht an einen neuen Mitarbeiter gewöhnen, sondern können von dem vertrauten Ansprechpartner weiter betreut werden. Neben der Vertretungssituation im Urlaub sei es durch die Größe des Teams auch möglich, dass sich jeder Spezialaufgaben widmen könne und gleichzeitig Spezialwissen an die Kollegen weitergegeben werden könne.
 
Fachvortrag

Interessiert verfolgten die geladenen Gäste und die aktuellen wie auch ehemaligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendhilfe im Strafverfahren schließlich den Fachvortrag von Jürgen Kußerow, dem stellvertretenden Vorsitzenden der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e.V., in dem er unter anderem auf die Jugendlichen ab 15 Jahren hinwies, die „auch bei professionellen Helfern oft keine Lobby haben“. „Wir haben eine Verantwortung für die Jugendlichen und müssen gegebenenfalls mehr Kompetenzen einfordern, um sie zu unterstützen“, bekräftigte Kußerow schließlich.

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