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KKV: DATENSCHUTZ BRAUCHT TRANSPARENZ

Essen/Strassburg. Mit großem Interesse verfolgt der KKV – Verband der Katholiken in Wirtschaft und Verwaltung als einer der vier großen katholischen Sozialverbände die aktuellen Debatten zur Neufassung der EU-Datenschutzgrundverordnung in Straßburg und Brüssel. „Es ist gut, dass sich Europa diesem wichtigen Anliegen widmet und einen update versucht, der Mensch und Persönlichkeit in unserer virtuell vernetzten Lebenswelt besser schützt als bisher“, so der gebürtige Fuldaer KKV-Bundesvorsitzende Bernd-M. Wehner. Gleichzeitig müsse auch der Datenschutz das Prinzip der Subsidiarität achten: „Echter Datenschutz ist keine Bevormundung – im Gegenteil: Echter Datenschutz stärkt den informierten, mündigen Bürger. Grundsatz muss sein: Kein Schritt ohne mein ok – auch im Internet.“

Der Sozialverband reagiert damit auf die Verabschiedung der rund 140 Seiten starken Datenschutz-Grundverordnung im Innenausschuss des Europäischen Parlaments – ein mit zuletzt mehr als 3000 Änderungsanträgen heftig diskutiertes Papier. Im Gesamten, so eine erste Einschätzung des KKV, „gehen die Vorschläge der Europaabgeordneten in eine richtige Richtung“.  Nun aber gehe es darum, diesen Kurs in den anstehenden Verhandlungen mit den Mitgliedsstaaten im Rat zu halten. „Klar sein muss, dass bloße Bevormundung kein besserer Datenschutz ist. Wer die Regeln so eng fasst, dass nachher die Datenverarbeitung für Kundenkarten, den Lohnzettel im Mittelstand, die ehrenamtliche Mitgliederwerbung von Vereinen oder auch die seelsorgerliche Betreuung in Kirchengemeinden nahezu unmöglich werden, der schießt übers Ziel hinaus“.  Ziel müsse es vielmehr sein, „den Menschen einen informierten, selbstverantwortlichen Umgang mit ihren Daten zu ermöglichen“, so der stellv. KKV-Bundesvorsitzende Tobias Gotthardt, der auch Sprecher der KKV-Junioren ist.

Volle Unterstützung des KKV erfährt das vom Europaparlament geforderte „Recht auf Vergessen“ im Internet: „Wir alle leben zunehmend in virtuellen Welten – gerade die junge Generation. Da kann es nicht sein, dass das Internet zum Datenfriedhof wird, der über Jahrzehnte Informationen bunkert. Das widerspricht dem hohen Wert der Personalität.“ Ein besonderes Augenmerk, so Gotthardt, „muss der jungen Generation gelten: Sie wird in die virtuelle Welt hineingeboren – das müssen wir durch hohe Medienkompetenz und einen schützenden rechtlichen Rahmen begleiten.“

Positiv sieht der Sozialverband die Entwicklungen im Bereich des Datenschutzes am Arbeitsplatz. Der – federführend vom Europaabgeordneten und KKV-Mitglied Martin Kastler – eingebrachte Ansatz einer „kompakten Kapitellösung“ sei juristisch gut lesbar, garantiere ein hohes Schutzniveau für Arbeitnehmer bei gleichzeitig unbürokratischer Umsetzbarkeit für Arbeitgeber. Mit der „Kapitellösung“ wurden die ursprünglich geplanten 15 Zeilen des Artikels 82 nunmehr in einem ausführlichen Kapitel klipp und klar an einer Stelle geregelt. „Das macht die Arbeit für Arbeitsrechtler später einfacher und sorgt für mehr Klarheit in der Gesetzgebung.“

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