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Saisonales Kurzarbeitergeld für witterungsabhängige Branchen

Fulda. Die Winterzeit ist eine schwierige Zeit für witterungsabhängige Branchen. Kein Grund, seine Mitarbeiter im Regen stehen zu lassen, denn die Agentur für Arbeit Bad Hersfeld-Fulda zahlt saisonales Kurzarbeitergeld und ergänzende Leistungen.

Witterungsabhängige Branchen sind unter anderem das Baugewerbe, das Dachdeckerhandwerk oder auch der Garten- und Landschaftsbau und der Gerüstbau. Diese stehen jetzt vor einer besonderen Herausforderung. Um zu verhindern, dass sich die betroffenen Arbeitnehmer arbeitslos melden müssen, wurde vor einigen Jahren das Saison-Kurzarbeitergeld eingeführt. Damit kann die Beschäftigung von gewerblichen Mitarbeitern in der Schlechtwetterphase vom 1. Dezember bis 31. März gesichert werden und Unternehmen können mit ihrem eingearbeiteten Personal bei besserem Wetter oder Auftrags-eingang sofort wieder die Arbeit aufnehmen.

Das Saison-Kurzarbeitergeld und die abzuführenden SV-Beiträge werden weiterhin über die Winterbauumlage finanziert und bei allen gewerblichen Arbeitnehmern komplett dem Arbeitgeber nach Auszahlung/Abführung an den Arbeitnehmer zurück erstattet. Bei Angestellten wird jedoch nur das Saison Kurzarbeitergeld von der zuständigen Agentur refinanziert. Gewerbliche Arbeitnehmer haben für alle tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden im Förderungszeitraum 15.12.2013 – 28.02.2014 einen Anspruch

auf Mehraufwands-Wintergeld und für die in den Wintermonaten aufgelösten Arbeitszeitkonten einen Anspruch auf Zuschuss-Wintergeld.Bei Betrieben des Gerüstbauhandwerks gelten weiterhin andere Regelungen, da kein Umlageverfahren tariflich vorgesehen ist. Betriebe ohne die Möglichkeit des Internetzugriffs können die erforderlichen Unterlagen im Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit Bad Hersfeld-Fulda unter 0800 4 5555 20 oder per E-Mail unter BadHersfeld-Fulda.Arbeitgeber@arbeitsagentur.de
anfordern.

Schriftliche Anfragen und Anträge bitte an folgendes Großkundenpostfach: Agentur für Arbeit Bad Hersfeld-Fulda, 36028 Fulda. Ein pauschaler Versand der Antragsunterlagen auf dem Postwege an alle Betriebe des Baugewerbes entfällt. Ein informatives Merkblatt und weitere Unterlagen stehen
Ihnen zum Download zur Verfügung. www.arbeitsagentur.de -> Unternehmen/finanzielle Hilfen/ Kurzarbeitergeld/Saison-Kurzarbeitergeld.

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