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„Gefährliche Hunde“ sollen künftig teurer werden

Hünfeld. Die Hünfelder Stadtverordnetenversammlung wird sich in ihrer Dezember-Sitzung mit einer Neufassung der Hundesteuersatzung befassen. Wie Bürgermeister Dr. Eberhard Fennel dazu mitteilt, hat der Magistrat dazu eine Vorlage gebilligt, die die Lenkungswirkung der Hundesteuer verstärken soll.

So wird es bei den Ermäßigungen für gut ausgebildete Hunde bleiben, da davon ausgegangen wird, dass deren Halter sich intensiv um die Haltung ihrer Tiere kümmern. Eine Begleithundeprüfung oder Jagdgebrauchshundeausbildung gilt damit weiterhin als Ermäßigungstatbestand. Für Hunde, die so ausbildet wurden, beträgt die Hundesteuer künftig auch weiterhin 36 Euro gegenüber 48 Euro beim ersten Hund ohne diesen Ausbildungsnachweis. Verteuert werden sollen dagegen die Haltung von Zweit- und Dritthunden. Hier sollen die Gebühren von 72 auf 96 Euro für den zweiten und von 84 auf 120 Euro für den dritten Hund steigen, da gerade im Hinblick auf die Beseitigung von Hundekot das Führen mehrerer Hunde zur gleichen Zeit nach allen Erfahrungen problematisch ist. Erheblich verteuert werden soll die Haltung so genannter „gefährlicher Hunde“. Hier soll der Steuersatz von 300 Euro im Jahr auf 400 Euro im Jahr klettern. Als gefährliche Hunde eingestuft werden bestimmte Kampfhunderassen oder Hunde, die sich tatsächlich durch ihr Verhalten als gefährlich erwiesen haben. Mit der Anhebung der Steuersätze soll das Halten solcher Tiere noch unattraktiver gemacht und die Lenkungswirkung der Steuer verstärkt werden.

Der Magistrat habe sich bei seinem Vorschlag für die Hundesteuersatzung auch an den Gebührensätzen umliegender Gemeinden orientiert.

 

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