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Das ändert sich zum 1. Januar 2014: Mehr Geld für Arbeitslosengeld II–Empfänger

Ab dem 1. Januar 2014 gelten neue Regelbedarfe für Bezieher von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld. Die regelmäßigen Anpassungen der Regelbedarfe sind gesetzlich festgelegt. So erhöht sich der monatliche Regelsatz für alleinstehende und alleinerziehende Personen ab Jahresbeginn monatlich um 9 Euro auf 391 Euro. Auch die Regelsätze für Kinder werden angehoben.
Die Bedarfsätze ab Januar 2014:

  • alleinstehende und alleinerziehende Personen: 391 Euro (+ 9 Euro)
  • volljährige Partner: 353 Euro (+ 8 Euro)
  • sonstige Angehörige ab Beginn des 19. Lebensjahres bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres: 313 Euro (+ 7 Euro)
  • sonstige Angehörige im 15. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres:  296 Euro (+ 7 Euro)
  • Kinder vom Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres: 261 Euro (+ 6 Euro)
  • Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres: 229 Euro (+ 5 Euro)

Bedarfsgemeinschaften –  Ausgaben im ersten Halbjahr 2013

Im ersten Halbjahr 2013 waren in Hessen pro Monat im Durschnitt 207.000 Bedarfsgemeinschaften auf die Zahlung von Leistungen aus der Grundsicherung angewiesen. Die meisten davon mit fast 37.000 in der Stadt Frankfurt. Vorherrschend in Hessen ist mit rund 104.000 die sogenannte Single-Bedarfsgemeinschaft, gefolgt von etwa 42.000 Alleinerziehenden-Bedarfsgemeinschaften.Von Januar bis Juni 2013 zahlten die Jobcenter in Hessen über eine Milliarde Euro für Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Mehrbedarfe, Kosten der Unterkunft und Heizung sowie Sozialversicherungsbeiträge.

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