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Kfz-Anmeldung nur noch mit SEPA-Formular

Vogelsberg. Auch wenn die EU-Kommission die Frist für die Einführung der neuen Kontonummern noch um eine paar Monate gestreckt hat, gilt dies nicht bei der Kfz-Zulassung. Man kann ein  Fahrzeug ab sofort nur noch mit dem neuen verbindlichen SEPA-Lastschrift-Mandat  zulassen. Die alten Einzugsermächtigungen gelten nicht mehr und werden von der Verkehrsbehörde nicht mehr akzeptiert.  Das ausgefüllte und unterschriebene SEPA-Lastschriftmandat muss bei der Zulassungsbehörde im Original abgegeben werden, damit diese es an das Finanzamt und künftig an die Bundeskasse weiterleiten kann.

Grund dafür ist die Vorgabe der Finanzämter, die für die Kfz-Steuer-Erhebung nur noch das SEPA-Verfahren anerkennen. Es gilt nur noch die neue Methode – mit BIC und IBAN. Dies teilt die Pressestelle der Vogelsberger Kreisverwaltung mit. Die Regelung gilt bereits seit Anfang Januar. Die Kundinnen und Kunden wurden und werden vor Ort mit einem Flugblatt informiert.

Darüber hinaus – dies betrifft auch das sogenannte SEPA-Lastschriftmandat – stehen die entsprechenden Formulare auf der Internetseite des Vogelsbergkreises zum Download bereit. Zu finden sind die Formulare auf www.vogelsbergkreis.de, Linke Spalte, Rubrik „Wohnen und Fahren“ / Auto und Verkehr / Kfz-Zulassungsbehörde – https://www.vogelsbergkreis.de/Kfz-Zulassungsbehoerde.177.0.html

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