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Landkreis kümmert sich direkt um die schulbezogene Jugendsozialarbeit

Vogelsbergkreis. Die geplante Gründung des Zweckverbandes „Regionale Daseinsvorsorge Jugend und Bildung im Vogelsbergkreis“ auf der Basis der mit einigen Kommunen bereits abgestimmten Satzung wird nicht weiter verfolgt. Der Zweckverband sollte die schulbezogene Jugendsozialarbeit auf neue Weise gemeinsam gestalten. Nun ist klar: „Der Landkreis kümmert sich – wie bisher – direkt um die schulbezogene Jugendsozialarbeit“, macht der Erste Kreisbeigeordnete deutlich.

Grundsätzlich begrüße die Kommunalaufsicht beim RP den Ansatz der interkommunalen Zusammenarbeit, insbesondere vor dem Hintergrund der demographischen Herausforderungen. Die Bedingungen in der Satzung können aber, so Jugenddezernent Zielinski, für diesen Wirkungsbereich nicht umgesetzt werden. Ein Zweckverband für die kommunale Jugendarbeit bleibe jedoch weiterhin im Fokus seines Dezernats. Das Regierungspräsidium hat vor allem Bedenken bei der Übertragung der Pflichtaufgabe des Kreises (Jugendsozialarbeit) auf den Zweckverband, bei den gewünschten Kündigungsmöglichkeiten (vorgesehen war diese Möglichkeit nach frühestens fünf Jahren) sowie bei der Finanzierung von konkreten Dienstleistungen.

Erster Kreisbeigeordneter Zielinski hatte am Dienstag mit der Kommunalaufsicht in Gießen gesprochen. Die Satzungsentwürfe lagen dem Regierungspräsidium seit Dezember 2013 vor.

„Was den Aspekt der Schulbezogenen Jugendsozialarbeit angeht, wird der Vogelsbergkreis als Jugendhilfeträger die notwendigen personellen und finanziellen Mittel für diese Pflichtaufgabe weiterhin bereitstellen“, hebt Zielinski hervor. In diesem Zusammenhang sei Einvernehmen darüber erzielt worden, dass die hierfür nötigen drei Fachleute für diesen Bereich auch im Haushaltsplan 2015 abgesichert seien. Die Finanzierung der schulbezogenen Jugendsozialarbeit sei über das Budget des Jugendamtes gesichert.

Das Jugendamt werde mit den bisher im Bereich der schulbezogenen Jugendsozialarbeit tätigen Dritten (Beratungsstelle B:24, den Dekanaten in Alsfeld und Schotten) Verhandlungen über die Fortsetzung der Arbeit im jeweiligen Bereich führen. Dabei werde das im Rahmen der Zweckverbandsgründung besprochene inhaltliche Konzept der schulbezogenen Jugendsozialarbeit einheitlich und flächendeckend umgesetzt, so Erster Kreisbeigeordneter Peter Zielinski, was für den Landkreis und alle Städte und Gemeinden ganz wichtig sei.

Die Kommunalaufsichtsbehörde habe empfohlen, so Zielinski, zunächst mit öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen das Ziel der interkommunalen Zusammenarbeit im Rahmen der kommunalen Jugendarbeit weiter zu verfolgen. Die Kommunen, welche geplant hatten, über den Zweckverband Dienstleistungen im Bereich der kommunalen Jugendarbeit oder in anderen Bereichen zu beauftragen, hat der Jugenddezernent bereits schriftlich gebeten mit ihm in Kontakt zu treten, damit hierzu Verhandlungen aufgenommen werden können.

Für den Bereich der kommunalen Jugendarbeit werde der Kreis durch die zuständigen Fachbehörden grundsätzlich prüfen lassen, ob es doch noch zu einer Zweckverbandslösung kommen kann. Es bleibe das übergreifend wichtige Anliegen im Konsens, die Region Vogelsberg auch und gerade im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit zukunftsfähig aufzustellen, so der Erste Kreisbeigeordnete abschließend.

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