Logo

„Sterbehilfe an Kindern statt Palliativversorgung?“

Foto: Ingrid Koenen, Deutsche PalliativStiftung

Foto: Ingrid Koenen, Deutsche PalliativStiftung

Fulda. „Sterbehilfe an Kindern statt Palliativversorgung?“ So könnte man fragen! Am Donnerstag hat das Belgische Parlament beschlossen, dass nun auch Kinder jeden Alters durch einen Arzt getötet werden können. Voraussetzung sind schweres Leiden und Sterbewunsch. In der medialen Aufmerksamkeit fliegen die Begriffe durcheinander: Euthanasie, Selbstmord, Hilfe beim Suizid, Tötung auf Verlangen, Sterbehilfe … Meist wird durch Unwissen aneinander vorbei geredet.

„Dass Euthanasie in Belgien nun auch auf Kinder ausgedehnt wird, macht mich sehr nachdenklich. Aufklärung tut Not. Zu wenige wissen, dass eine gute Palliativversorgung Sterbehilfe überflüssig macht. Die Diskussion aus Holland und Belgien kommt auch nach Deutschland. Wir brauchen jetzt dringend eine effektive Öffentlichkeitsarbeit für hospizlich-palliatives Denken“, kommentiert Thomas Sitte, Vorstandsvorsitzender der Deutschen PalliativStiftung, die Diskussion.

„Die Möglichkeiten von Hospizarbeit und Palliativversorgung in der Bevölkerung nach wie vor zu wenig bekannt sind“, sagte Sitte und fügte hinzu: Neben Aufklärungskampagnen für Impfungen und Früherkennung wünscht sich Sitte auch flächendeckende Werbung für die Patientenrechte und Palliativversorgung am Lebensende.

Der Fuldaer Arzt setzt sich mit der PalliativStiftung dafür ein, dass das Wissen, das unnötiges Leid verhindert werden kann, in der Gesellschaft weiter verbreitet wird. „Ich weiß, dass der Wunsch nach Sterbehilfe oft aus Verzweiflung und Nicht-Wissen über die palliative Versorgung heraus aufkommt, aber alle belastenden Symptome schwerstkranker Kinder und Erwachsener können gelindert werden.“

Stiftungsrätin Prof. Dr. jur. Ruth Rissing-van Saan, Vorsitzende Richterin am BGH i.R,  betont, dass solche Sterbehilfe nicht notwendig sei: „Niemand muss länger Leid ertragen, als er dies möchte. Wenn ein Mensch in schwerster Krankheit den erlösenden Tod herbeisehnt, darf er selbstbestimmt jede künstliche Lebensverlängerung und Therapien ablehnen oder beenden. Niemand hat die gesetzliche Pflicht, weiter zu leben und hat das Recht auf Therapieverweigerung. Auch Suizid ist für den Betroffenen selbst nicht strafbar.“

Aber ein Tötungswunsch darf nicht an Dritte abgeben und eine Tötung niemals delegiert werden. Gleichzeitig dürfe auch ein anderer nicht anstelle des Betroffenen nach seinen Empfindungen und Wertvorstellungen eine Entscheidung treffen. „Aktive Sterbehilfe, Tötung auf Verlangen ist in Deutschland eine Straftat und muss es bleiben.“

„Wenn keine Patientenverfügung vorhanden ist und der Patient nicht mehr selbst entscheiden kann, muss der Betreuer oder Bevollmächtigte aufgrund konkreter Anhaltspunkte den mutmaßlichen Patientenwillen ermitteln.“ Kein Mensch darf gegen seinen Willen behandelt werden. Daher ist es nach Ansicht Sittes elementar, dass jeder Mensch weiß, was zu tun ist, wenn der Patientenwille nicht festgehalten ist.

Categories:

Alle Nachrichten, Gesundheit & Medizin