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ARGE ist gegen eine automatische Anhebung der kommunalen Unternehmenssteuern

Die Kommunen sollten nicht durch die Landesregierung zu einer automatischen Anhebung der Unternehmenssteuern gezwungen werden. Die Arbeitsgemeinschaft der hessischen Industrie- und Handelskammern (ARGE) fordert vom Landesinnenminister mehr Rücksichtnahme auf die konkrete Haushaltslage in den einzelnen Kommunen. Nicht jede Kommune dürfe bei defizitärer Haushaltslage gezwungen werden, die Grundsteuer- und Gewerbesteuerhebesätze anzuheben. „Diese Vorgehensweise würde eine Steuererhöhungsspirale in Gang setzen“, sagte Dr. Matthias Leder, Federführer Steuern der ARGE. „Haushaltskonsolidierung ist nötig, aber sie darf nicht zur generellen Verteuerung der hessischen Wirtschaftsstandorte führen.“

Dr. Leder bezog sich damit auf die Pressemeldung des Hessischen Innenministeriums vom 28. Februar 2014, in dem die Kommunen dazu verpflichtet werden, sich bei den Steuerhebesätzen an den Durchschnittswerten vergleichbarer Kommunen zu orientieren. Die Spirale entsteht nach Darstellung der IHKs daraus, dass sich durch die Hebesatzerhöhungen auch die Durchschnittssätze, an denen sich die Kommunen künftig orientieren müssen, immer weiter nach oben bewegen.

„Ständige Kostensteigerungen für Bürger und Unternehmen lösen die finanziellen Probleme der Kommunen jedoch nicht dauerhaft, sondern sind schädigend für den Wirtschaftsstandort“, sagte Dr. Leder. Die undifferenzierte Erhöhung des Hebesatzes für die Gewerbesteuer führe langfristig zu einer Erosion der wirtschaftlichen Basis vieler Kommunen und könne nicht im Sinne des Gesetzgebers sein.

Nach Ansicht der hessischen IHKs müssen Kommunen mit defizitären Haushalten, unabhängig davon, ob sie den Schutzschirm in Anspruch nehmen oder nicht, ihren Haushalt insbesondere durch Ausgabenkürzungen konsolidieren. Die Absenkung kommunaler Standards und eine stärkere interkommunale Zusammenarbeit schaffen hier zusätzlichen finanziellen Spielraum zur Haushaltskonsolidierung. Um die Kommunalfinanzierung langfristig auf eine solide Basis zu stellen, sollte die stark konjunkturabhängige und zum Teil substanzbelastende Gewerbesteuer reformiert werden. Im Idealfall wird sie durch eine Gemeindegewinnsteuer mit Hebesatzrecht ersetzt. Zusätzlich sind die Kommunen an einer stabilen Steuer, zum Beispiel Lohn- und/oder Umsatzsteuer, höher zu beteiligen. Diese Änderungen bringen eine solidere Planungsbasis für die Kommunen sowie eine geringere Abhängigkeit von konjunkturellen Schwankungen und einzelnen Gewerbesteuerzahlern mit sich.

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