Logo

PRO verkaufsoffene Sonntage

Frankfurt. Der Handelsverband Hessen nimmt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Darmstadt zum Anlass, die neue Landesregierung aufzufordern, die komplizierten, bürokratischen Voraussetzungen für die Genehmigung der vier verkaufsoffenen Sonntage in den Kommunen des Landes zu beseitigen.

In der Pressemitteilung tritt der Handelsverband für vier verkaufs-offene Sonntage in Hessen ein, die „ohne überzogene Voraussetzungen“, so das Präsidium des Verbandes, von den einzelnen Kommunen bewilligt werden können.

Die Kunden nutzen gerne den einen oder anderen Sonntag zum Familienshoppen, beurteilt der Handelsverband die Situation vor Ort. Auch der Internethandel führe dazu, dass ein Einkaufen rund um die Uhr und insbesondere auch am Sonntag stattfinde. Zu diesem Zeitpunkt habe allerdings der stationäre Handel geschlossen und verliere erheblich Umsatzanteile. Dies beeinträchtigt mittelfristig auch die Stabilität des Handels in den Zentren und schwächt die Innenstädte insgesamt.

Der Handelsverband Hessen-Süd e.V. sieht daher in den vier verkaufsoffenen Sonntagen, die das Hessische Ladenöffnungsgesetz vorsieht, ein Instrument zur Standortsicherung und zur Kundenbindung. Um diesen wichtigen Umstand wissen auch die Mitarbei- ter im Hessischen Einzelhandel. Folglich finden sich bisher immer genügend Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bereit, an den Sonntagen tätig zu werden, heißt es in der Pressemitteilung abschließend.

Categories:

Alle Nachrichten