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Am 13. Juni ist „Tag des Rauchmelders“

„Rauchmelder können Leben retten“ – zum Tag des Rauchmelders am Freitag, dem 13. Juni, appellieren Landrat Manfred Görig (rechts) und Kreisbrandinspektor Dr. Sven Holland an die Wohnungseigentümer, das kleine Gerät zu installieren und dann auch immer gut zu warten. Foto: Erich Ruhl, Pressestelle Vogelsbergkreis

„Rauchmelder können Leben retten“ – zum Tag des Rauchmelders am Freitag, dem 13. Juni, appellieren Landrat Manfred Görig (rechts) und Kreisbrandinspektor Dr. Sven Holland an die Wohnungseigentümer, das kleine Gerät zu installieren und dann auch immer gut zu warten. Foto: Erich Ruhl, Pressestelle Vogelsbergkreis

Vogelsbergkreis. Landrat Manfred Görig und Kreisbrandinspektor Dr. Sven Holland machen die Bürgerinnen und Bürger des Vogelsbergkreises auf den hohen Nutzen von Rauchmeldern in der eigenen Wohnung aufmerksam. „Es ist nur eine kleine Investition, die wirklich das eigene und das Leben der Familie retten kann“, unterstreicht der Landrat in einer Pressemitteilung. Für den Chef der Gefahrenabwehr, Dr. Sven Holland, ist es besonders wichtig, auf die gute Auswahl des Geräts zu achten. Er weist auch darauf hin, dass die Übergangsfrist für Bestandsgebäude  in diesem Jahr ausläuft. Spätestens bis 31. Dezember 2014 müssen in jeder Wohnung in Hessen Rauchmelder installiert sein.

Bei einem Brand ist vieles abgesichert: das Auto, das eigene Haus, das Inventar. Alles ist ersetzbar. Doch wie sieht es mit unserem Leben aus? Wer beschützt bei einem Brand in den eigenen vier Wänden mein Leben und das meiner Familie? Rauchmelder. Deswegen gibt es mittlerweile in 13 Bundesländern eine gesetzlich vorgeschriebene Rauchmelderpflicht. Viele Vermieter sind ihren Pflichten zur Installation von Rauchmeldern bereits nachgekommen. Wohnungs- und Hauseigentümer, die ihr Eigentum selbst bewohnen, sind jedoch oft unzureichend informiert. Deshalb stehen sie beim diesjährigen Rauchmeldertag am 13. Juni im Vordergrund.

Worauf beim Kauf eines Rauchmelders geachtet werden sollte

Rauchmelder müssen mit dem CE-Zeichen inkl. Prüfnummer und der Angabe „EN 14604“ versehen sein. Aufgrund der Tatsache, dass das CE-Zeichen an einem Rauchmelder aber keine Aussage über dessen Qualität trifft, sondern nur besagt, dass das Produkt in Europa verkauft werden darf, gibt es seit 2012 das unabhängige Qualitätszeichen „Q“. Rauchmelder mit dem „Q“ werden einer erweiterten Qualitätsprüfung unterzogen. Sie werden auf ihre Langlebigkeit geprüft, weisen eine deutliche Reduktion von Falschalarmen auf, haben eine erhöhte Stabilität, z.B. gegen äußere Einflüsse, und eine fest eingebaute Batterie, die über eine Lebensdauer von mindestens 10 Jahren verfügt.

Wie und wo Rauchmelder installiert werden müssen

Laut Hessischer Bauordnung müssen Rauchmelder in Kinder- und Schlafzimmern sowie in Fluren, die als Rettungsweg dienen, angebracht werden. Damit die Melder vom Brandrauch ungehindert erreicht werden und so schon Brände in der Entstehungsphase erkennen können, ist es wichtig, dass sie an der Decke möglichst in der Raummitte angebracht werden.
Regelmäßige Wartung

Der beste Rauchmelder kann im Ernstfall nicht funktionieren, wenn z. B. die Batterie leer oder der Rauchmelder stark verschmutzt ist. Daher ist eine regelmäßige Wartung unbedingt notwendig. „Eigentümer, die ihre Wohnung  oder ihr Haus selbst bewohnen, sind für die Funktionsfähigkeit ihrer Rauchmelder persönlich verantwortlich. Die Wartung beinhaltet u.a. das Drücken der Prüftaste nach Herstellerangaben, um zu schauen, ob die Batterie und der Alarmgeber noch funktionieren. Des Weiteren sollte auch genau kontrolliert werden, ob die Öffnungen am Rauchmelder frei von Staub und Flusen sind. Unabhängig vom Drücken der Prüftaste ist ein Batteriewechsel erforderlich, wenn der Rauchmelder einen Warnton aussendet.

Wer mit der Installation und der Wartung ganz auf Nummer sicher gehen will, beauftragt am besten einen Dienstleister, der z.B. den bundesweiten Standard des Forums Brandrauchprävention „Q-Geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmelder“ erfüllt und damit über die geeigneten Qualifikationen verfügt.

Ob der Vermieter oder der Mieter für die Wartung zuständig ist, ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt: In Hessen obliegt die Sicherstellung der Funktionsbereitschaft den unmittelbaren Besitzern. Das bedeutet: in einer Mietwohnung muss sich der Mieter selbst um diese Sicherstellung kümmern, es sei denn, der der Eigentümer hat diese Verpflichtung ausdrücklich übernommen. Alle Informationen zur Rauchmelderpflicht in den Bundesländern und zu Rauchmeldern sind hier erhältlich.

www.rauchmelder-lebensretter.de

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