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TK begrüßt neues hessisches Krankenhausgesetz

Frankfurt am Main. Die Techniker Krankenkasse (TK) begrüßt das neue hessische Krankenhausgesetz. Die hessischen Krankenhäuser erhalten demnach künftig vom Land eine jährliche Pauschale für Investitionen. „Von nun an wissen die Kliniken, wann sie mit welchen Fördermitteln rechnen können“, hebt Dr. Barbara Voß, Leiterin der TK-Landesvertretung Hessen den Vorteil des neuen Gesetzes hervor. Da sich die Förderhöhe eines Krankenhauses – vereinfacht ausgedrückt – künftig nach der Anzahl und Art der abgerechneten Krankenhausbehandlungen richten soll, erhalten größere Krankenhäuser mehr Förderung als kleinere – und zwar unabhängig davon, ob die Häuser für die Versorgung in der Region notwendig sind oder nicht. „Insofern muss die Einführung der pauschalen Investitionskostenförderung auch durch eine konsequente Krankenhausplanung mit einer gleichzeitigen Reduzierung von Überkapazitäten im Krankenhausbereich begleitet werden“, Voß.

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