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AOK Hessen und KV Hessen bauen Früherkennung aus: U10, U11 und J2 sind jetzt über die KV-Karte abrechenbar

Bad Homburg / Frankfurt. Die hessischen Kinderärzte und Hausärztekönnen ab dem 1. Juli für AOK-versicherte Kinder und Jugendliche die Vorsorge-Untersuchungen U10, U11 und J2 abrechnen. Das haben die AOK Hessen und die KV Hessen jetzt vertraglich vereinbart. Den Patienten entstehen hierbei keine Kosten. Damit wird eine entscheidende Versorgungslücke von mehreren Jahren geschlossen.

Ein im Juni  geschlossener Vertrag zwischen den beiden Partnern macht diese sinnvolle Erweiterung des Leistungsspektrums möglich. Die Früherkennungen im Grundschulalter (U10 und U11) sowie die J2, die im Alter zwischen 16 und 17 Jahren vorgesehen ist, sollen den jeweiligen Stand der körperlichen, geistigen, emotionalen und sozialen Entwicklung sichtbar machen. Durch gezielte und nachhaltige Maßnahmen soll die gesellschaftliche Chancengleichheit von Kindern und Jugendlichen gefördert werden. Im Gegensatz zu den Untersuchungen jüngerer Kinder (U1 bis U9) sind diese für Eltern zwar nicht verpflichtend, werden aber von Medizinern und auch von der AOK Hessen empfohlen.

Für das hausärztliche Vorstandsmitglied der KV Hessen, Dr. Günter Haas, wird mit dem Vertrag eine bisher bestehende Versorgungslücke geschlossen: „Es ist wichtig, gerade im Grundschulalter mögliche Fehlentwicklungen zu erkennen und dann gegensteuern zu können. Dies macht der Vertrag jetzt möglich. Zudem können am Vertrag neben den kinderärztlichen Praxen auch alle weiteren hausärztlichen Praxen teilnehmen.“ Dr. Isabella Erb-Herrmann, verantwortlich für integratives Leistungsmanagement bei der AOK Hessen, unterstreicht die Überwindung der bisherigen Versorgungslücke: „Familien mit Schulkindern gewinnen dadurch deutlich mehr Sicherheit, und das vollkommen unkompliziert über ihre Versichertenkarte.“

So umfasst die U10 – durchgeführt im Alter von 7 oder 8 Jahren – nicht nur die Prüfung des Impfstatus und der Vorgeschichte einschließlich vormals festgestellter Verdachtsdiagnosen, sondern auch das mögliche Einleiten von Therapien zum Beispiel bei einer Lese-Rechtschreib-Rechenstörung, bei Defiziten in der motorischen Entwicklung oder Zahn-, Mund- und Kieferproblemen. Die U11 im Alter von 9 bis 10 Jahren geht hierbei altersbedingt noch weiter, enthält auch Maßnahmen beispielsweise zur Gewaltprävention und zum Medienverhalten. Die J2 im Alter von 16 bis 17 Jahren schließlich legt den Fokus auf Pubertäts-, Haltungs- und Sexualstörungen, umfasst aber ebenso die Diabetes-Vorsorge und eine eingehende Beratung zu Allergien im Hinblick auf die Berufswahl.

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