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Görig: Landesregierung unterstreicht die Unverzichtbarkeit des Kreiskrankenhauses Alsfeld

Vogelsbergkreis. „Die Landesregierung unterstreicht mit einer wichtigen Festlegung die besondere Bedeutung und Unverzichtbarkeit des Vogelsberger Kreiskrankenhauses in Alsfeld“, freut sich Landrat Manfred Görig. Denn das Sozialministerium hat jetzt den sogenannten „Sicherstellungszuschlag“ auf Antrag des Alsfelder Krankenhauses genehmigt. Dieser Zuschlag betrifft die Jahre 2012, 2013 und 2014.

Dies bedeutet: das Kreiskrankenhaus hat Anspruch auf mehr Geld für den laufenden Betrieb – eben weil es für die Region als unverzichtbar eingestuft wird. Landrat Görig dankt dem Ministerium für diese Entscheidung und sieht sich in seinem Einsatz für das Alsfelder Krankenhaus bestärkt. Wie hoch dieser Zuschlag sein wird, lässt sich nach Mitteilung von Landrat und Geschäftsführung jetzt noch nicht sagen. Darüber ist nun mit den Krankenkassen zu verhandeln.

Besonders wichtig ist dem Ministerium die Gewährung des Sicherstellungszuschlages deshalb, weil das Alsfelder Krankenhaus die entsprechend nötigen Leistungen in den Bereichen Notfallversorgung und intensivmedizinische Leistungen bereithält.

Das Fallpauschalen-Vergütungssystem der Krankenhäuser ist nach dem Willen des Gesetzgebers ausdrücklich kein kostendeckendes Vergütungssystem sondern leistungsorientiert und pauschalierend, erläutert Geschäftsführer Bodo Assmus. Sind zur Versorgung der Bevölkerung Krankenhausleistungen vorzuhalten – wie hier für Alsfeld beschrieben – so ist das Kernproblem: entsteht bei der Erfüllung der Versorgungs-Verpflichtung ein Minus, so wird dieses durch die Fallpauschalen nicht ausgeglichen.

Dieses fragwürdige System führe dazu, so Assmus, dass Kostendeckung nur durch ein Plus an Patienten entstehen könne. Damit kommen immer häufiger Krankenhäuser deshalb an ihre finanziellen Grenzen, weil sie aufgrund der geographischen Rahmenbedingungen ihre Patientenzahlen nicht weiter steigern können. „Dies trifft neben Alsfeld für 250 weitere Häuser in Deutschland zu“, erklärt Assmus.

Das Krankenhausfinanzierungsgesetz sehe jedoch vor, dass die Vorhaltung von als notwendig definierten Krankenhausleistungen über einen Zuschlag sichergestellt werden kann. „Diese Möglichkeit zur Aufrechterhaltung der Krankenhausversorgung in dünn besiedelten Gebieten wurde bisher zu wenig angewendet“, erläuterte Geschäftsführer Assmus die Gründe für den Antrag an das Ministerium.

In dem Antrag musste das Einzugsgebiet und die Umsetzung der Kriterien der Notfallversorgung sowie die wirtschaftliche Situation des Krankenhauses ausführlich dargelegt werden. Es folgte sogar eine intensive Prüfung durchs Sozialministerium, ob diese Leistungen nicht durch ein anderes geeignetes Krankenhaus in der Region zu erbringen sein könnten. „Die Entscheidung zeigt, dass das Wiesbaden nicht so sieht“, unterstreicht Landrat Görig.

Der Landrat begrüßt, dass das Land Hessen als eines der ersten Bundesländer aktiv geworden sei und mit dem am 1. Januar 2011 in Kraft getretenen Hessischen Krankenhausgesetz 2011 eine gesetzliche Grundlage für die Gewährung des Sicherstellungszuschlages geschaffen habe. Diese Gewährungsmöglichkeit gelte es nun anzuwenden.

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