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Fördermittel für behindertengerechte Wohnungen – Antragsfrist läuft am 5. März ab

Interessantes für Haus- und Wohnungsbesitzer. Das Land Hessen stellt für Menschen mit Behinderungen im Jahr 2007 Fördermittel bereit, damit diese eine angemessene Wohnraumversorgung erhalten. Die Wohnungen sollen baulich so gestaltet sein, dass behinderte Menschen darin einen eigenen Haushalt führen können. Auch sollen die Wohngebäude und die Wohnungen barrierefrei erreichbar sein.

 

Förderungsfähig sind bauliche Maßnahmen, Einrichtungen und Ausstattungen an und in bestehenden Wohngebäuden und auf dem Wohnungsgrundstück. Für Wohnungen, die vom Eigentümer oder von Angehörigen genutzt werden, wird ein Kostenzuschuss von bis zu 50 Prozent gewährt. Bei Miet- und Genossenschaftswohnungen beläuft sich der Zuschuss auf bis zu 80 Prozent.

 

Förderungsfähig sind Kosten bis zu 25.000 Euro je Wohneinheit. Maßnahmen unter 1.000 Euro werden nicht gefördert. Ein Rechtsanspruch auf Bewilligung von Kostenzuschüssen besteht nicht. Das zur Verfügung stehende Kontingent ist auf besonders dringende Fälle begrenzt. Anmeldungen können bis zum 5. März 2007 berücksichtigt werden.

 

Die genauen Förderrichtlinien sowie die Antragsformulare können für Antragsteller im Landkreis Fulda bei Herrn Möller, Telefon: (0661) 6006-322, angefordert werden. Für Antragsteller im Bereich der Stadt Fulda ist Frau Melchers, Telefon: (0661) 102-1675, Ansprechpartner.

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