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Hilfen für Schwangere: Beratung und Geburt vertraulich

image005Vogelsbergkreis. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend informiert über den Anspruch von Schwangeren auf unbedingte, anonyme Beratung. Darauf weist die Kreisverwaltung in einer Pressemitteilung hin. Auf der Internetseite des Vogelsbergkreises kann der Flyer auch heruntergeladen werden unter www.vogelsbergkreis.de .

Frauen, die ihre Schwangerschaft geheim halten, haben große Angst, sich jemandem zu offenbaren, sie sind verzweifelt und isoliert. Aber keine Frau in Deutschland muss ihr Kind allein, ohne medizinische Begleitung, zur Welt bringen.

Das Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt hat zum Ziel, den Frauen rechtssicher zu helfen – durch professionelle, jederzeit auch anonyme Beratung und einfühlsame kontinuierliche Begleitung vor und nach der Geburt; und durch die vertrauliche Geburt, die eine geschützte und medizinisch begleitete Entbindung ermöglicht. Das Gesetz soll auch den Kindern helfen, denn zu wissen, woher man kommt, ist ein Grundbedürfnis eines jeden Menschen. Die vertrauliche Geburt ermöglicht es einem Kind, mit 16 Jahren seine Herkunft zu erfahren.

Das Hilfetelefon „Schwangere in Not – anonym & sicher“ ist seit Mai rund um die Uhr unter der kostenfreien Nummer 0800 40 40 020 zu erreichen und hilft in mehreren Sprachen weiter.
Umfassende Infos im Netz unter www.geburt-vertraulich.de .

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