Rentenbesteuerung: So rechnet das Finanzamt
Interessantes für Rentner. Seit 2005 haben viele Rentner Angst vor Steuernachzahlungen. Zwar gibt es Freigrenzen, allerdings werden die Einkünfte verschieden angerechnet. Entscheidend ist für Rentner daher, was überhaupt zum steuerpflichtigen Alterseinkommen zählt.
Bis zu 7664 Euro (Verheiratete 15 328 Euro) im Jahr sind Einkünfte steuerfrei. Dazu kommen der neue Vorsorgehöchstbetrag von 1500 Euro und der Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 Euro (Verheiratete 72 Euro), so dass insgesamt bis zu 9200 Euro Einkünfte für Alleinstehende und 18 400 Euro für Verheiratete steuerfrei bleiben. Zusätzlich kommen unter bestimmten Voraussetzungen noch Freibeträge sowie gegebenenfalls Werbungskosten zur Anrechnung, die den steuerfreien Betrag erhöhen.
Aber nicht jede Rente gilt zu 100 Prozent als zu versteuerndes Einkommen. Wer 2006 in Rente gegangen ist, muss von seiner gesetzlichen Rente 52 Prozent versteuern. Von 1000 Euro Rente wären also 520 Euro steuerpflichtig. Ist das die einzige Einkunftsquelle, können Rentnerpaare des Jahrgangs 2006 monatlich maximal fast 3000 Euro Rente steuerfrei beziehen.
Noch großzügiger ist die Regelung bei Renten aus einer privaten Rentenversicherung. Wer mit 65 als Alleinstehender in Rente geht und seine Vorsorge nur privat bestreiten würde, könnte monatlich aus privaten Versicherungen mehr als 4000 Euro Rente beziehen und würde als Alleinstehender keinen Cent Steuern zahlen – Verheiratete wären sogar mit mehr als 8000 Euro Rente steuerfrei dabei. Die Rechnungen zeigen: Auch wenn gutsituierte Rentner sicherlich wieder mit dem Finanzamt rechnen müssen, dürfte der „Otto Normalrentner“ nur selten steuerpflichtig werden.
Anders sieht es aus, wenn Rentner heute bereits staatlich geförderte Renten erhalten. So sind die Erträge aus einer Riester-Rente zu 100 Prozent steuerpflichtig, eine Rürup-Basisrente müssen Rentner des Jahrgangs 2006 wie die gesetzliche Rente mit 52 Prozent versteuern. Betriebsrentner und Pensionäre kannten die höhere Steuer auf Renten ohnehin, denn ihre Bezüge waren schon immer als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit zu 100 Prozent steuerpflichtig.
Aber auch bei dieser Einkunftsart im Alter werden Vergünstigungen gewährt: Wer im Jahre 2006 in den Ruhestand tritt, erhält einen Versorgungsfreibetrag von 38,4 Prozent der Versorgungsbezüge, begrenzt nach oben jedoch auf 2880 Euro im Jahr, einen Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag von 864 Euro und einen Werbungskosten-Pauschbetrag von 102 Euro. Von 1000 Euro Betriebsrente monatlich werden so nur 8154 Euro im Jahr steuerlich erfasst. Allerdings schmelzen die Vorteile bis 2040 für jeden neuen Rentnerjahrgang, bis keine Vorteile mehr gewährt werden und Betriebsrenten sowie Pensionen ähnlich der gesetzlichen Rentenversicherung in der „Endphase“ zu 100 Prozent besteuert werden.
Wer im Alter auf Einkünfte aus Zinsen oder Dividenden setzt, muss seit Jahresanfang einen Rückschlag hinnehmen, denn der Sparerfreibetrag wurde bei Alleinstehenden auf 801 Euro und bei Verheirateten auf 1602 Euro inklusive Werbungskosten-Pauschbetrag herabgesetzt. Dazu kommt ein zusätzlicher Altersentlastungsbetrag, der für Rentner des Jahrgangs 2006 exakt 38,4 Prozent der Einkünfte ausmacht, nach oben jedoch begrenzt auf 1824 Euro. Voraussetzung: Das 64. Lebensjahr muss bereits 2005 vollendet worden sein. Damit sind von 4000 Euro Zinseinkünften bei einem Paar lediglich rund 1480 Euro zu versteuern. Aber Vorsicht: Der Entlastungsbetrag gilt für alle Einkünfte im Alter außer Leibrenten und Versorgungsbezügen – und nicht nur für Zinseinkünfte.