Handy-Benutzung bei roter Ampel doch erlaubt
Schönes für Autofahrer. Hat ein Autofahrer beim Warten an einer auf Rot geschalteten Ampel den Motor seines Fahrzeugs abgestellt, darf er auch hinterm Steuer zum Handy greifen und telefonieren. Das habe das Oberlandesgericht Bamberg entschieden, teilte die Deutsche Anwaltshotline in Nürnberg mit.
Das sahen die Richter der Oberinstanz anders. Wenn ein Fahrzeug stehe und der Motor abgestellt sei, bestehe allein durch das Aufnehmen oder Halten eines Mobiltelefons keine unmittelbare Ablenkung von den eigentlichen Fahraufgaben. „Denn vor einer Weiterfahrt muss der Motor zunächst durch einen erneuten Startvorgang in Gang gesetzt werden“, erläutert Rechtsanwältin Tanja Leopold. Erst dann könne die Fahrt wieder aufgenommen werden und damit – bei fortgesetzter Benutzung des Mobiltelefons – eine gerichtlich zu bewertende Beeinträchtigung der Fahraufgaben eintreten. Das gelte, weil in der Verkehrsordnung nicht anders festgelegt, auch beim Halten vor Ampelanlagen.