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Vereinbarung zum Kinderschutz: Judo Club „Satori“ Alsfeld ist „Vorreiter“

LRunterzeichnet_JudoClubVogelsbergkreis. „Der Kinderschutz ist ein wichtiges Thema, nicht erst seit dem neuen Gesetz, das die Kinder- und Jugendhilfe besonders in den Blick nimmt. Und es ist richtig, dass wir die Umsetzung mit allen Vereinen zusammen in Angriff nehmen, ich freue mich darüber, dass Sie sich als erster Verein mit uns auf den Weg machen“, sagte Landrat Manfred Görig, als er mit Vorstandsmitgliedern des Judo Club „Satori“ Alsfeld e.V. die Vereinbarung unterzeichnete. Im Jugendamt sei man gerade dabei, die vielfältigen Anforderungen im Jugendschutz anzugehen. Viele davon seien mit dem neuen Bundeskinderschutzgesetz deutlich verschärft worden, ergänzte Jugenddezernent Peter Zielinski.

Seit Anfang 2012 ist das Bundeskinderschutzgesetz in Kraft, in dem der Kinderschutz sowohl im Bereich der Prävention als auch der Intervention neu geregelt und erweitert wurde. Darin wird im Paragrafen 72 a SGB VIII der Bereich der Kinder- und Jugendhilfe in den Blick genommen, wo Kinder und Jugendliche von neben- oder ehrenamtlich tätigen Personen beaufsichtigt, betreut, erzogen und ausgebildet werden. Zu den freien Trägern der Jugendhilfe gehören auch alle Vereine, die Jugendarbeit betreiben.

Der Vogelsbergkreis als öffentlicher Jugendhilfeträger ist vom Gesetzgeber dazu aufgefordert, mit allen relevanten Trägern Vereinbarungen zur Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes abzuschließen. Diese Vereinbarung regelt neben der Vorlage von erweiterten Führungszeugnissen besonders die Bereiche der Sensibilisierung, Prävention und Intervention. Darin verpflichtet sich der Träger der Jugendarbeit, die neben- und ehrenamtlichen Mitarbeiter im Kinder- und Jugendschutz zu sensibilisieren und Rahmenbedingungen zu schaffen, in denen Übergriffe auf betreute junge Menschen durch gute Präventionsarbeit verhindert werden.

Gleichzeitig verpflichtet sich der Vogelsbergkreis als öffentlicher Träger, die Vereine in diesen Fragen intensiv zu unterstützen und bei Bedarf Fachkräfte zur Seite zu stellen. Im Bereich der Sportvereine ist der Judo Club „Satori“ Alsfeld e.V. der Vorreiter, der erste Verein, der mit dem Vogelsbergkreis eine solche Vereinbarung abschließt. Dort habe man „offene Türen eingerannt“, berichtet Silvia Lucas vom Jugendamt, die als Ansprechpartnerin für Sensibilisierungs- und Präventionsfragen sowie für Fortbildung mit unterzeichnet.

„Gerade beim Judo handelt es sich um einen sehr körperbetonten Sport – im Training kommt es zwangsläufig zu Körperkontakten zwischen den Trainern und den Kindern und Jugendlichen“, so Vereinsvorsitzender Michael Girth. Es sei für den Verein selbstverständlich, diese Vereinbarung abzuschließen und im Verein verantwortungsbewusst mit dem Thema und den anvertrauten Kindern umzugehen. Darüber hinaus kooperiert der Verein sehr eng mit der Brüder Grimm Schule Alsfeld und bietet speziell für Kinder mit körperlicher und geistiger Behinderung Kurse an.

Mit den großen Trägern der Jugendarbeit – Kreisjugendfeuerwehr und evangelische Dekanate – sind Vereinbarungen in Vorbereitung.

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