Logo

Tipp der Agentur für Arbeit – Arbeitsbescheinigung richtig ausfüllen

Bad Hersfeld-Fulda. Nahtlose Sicherung des Lebensunterhaltes – das steht für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach dem Verlust ihrer Beschäftigung an erster Stelle. Damit das Arbeitslosengeld rechtzeitig bewilligt werden kann, sind der Agentur für Arbeit einige Unterlagen vorzulegen. Hierzu zählt unter anderem die Arbeitsbescheinigung des letzten Arbeitgebers.

Die Arbeitsagentur Bad Hersfeld-Fulda weist darauf hin, dass die Arbeitsbescheinigung bereits vor dem letzten Tag der Beschäftigung ausgestellt werden kann. In der Bescheinigung sind nur die Monate einzutragen (Punkt 5 der Arbeitsbescheinigung), die am letzten Tag der Beschäftigung bereits abgerechnet sind. Scheidet ein Mitarbeiter / eine Mitarbeiterin zum Beispiel zum 31.12. des Jahres aus dem Betrieb aus, die Gehalts-/Lohnabrechnung erfolgt aber erst am 5. Januar des Folgejahres, so ist als letzter abgerechneter Monat in der Arbeitsbescheinigung der Monat November einzutragen. So kann eine zügige Bearbeitung des Antrags und ein schneller Bezug des Arbeitslosengeldes ermöglicht werden.

eService BEA
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber haben die Möglichkeit, die Daten der Arbeitsbescheinigung auf elektronischem Wege zu übermitteln. Hiermit entfallen Ausdruck und Versand der Papierbescheinigung. Ein Ausdruck der übermittelten Daten wird den Arbeitnehmern übersandt. Die ehemaligen Beschäftigten erhalten damit sofort Kenntnis vom Inhalt der Bescheinigung und können bei Bedarf Korrekturen bewirken.
Fragen zum Thema werden über die kostenfreie Service-Rufnummer 0800 4 5555 27 beantwortet.

Categories:

Alle Nachrichten, Bildung & Jobsuche