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Erfolgreicher Start der Infokampagne zur „Grünpfeil“-Regelung am Heinrich-von-Bibra Platz

Ein Mitarbeiter des Ordnungsdienstes winkt Autofahrer aus dem VerkehrFulda (mb). „Warum werde ich aus dem Verkehr gewunken? Ich habe es eilig!“, ruft ein verärgerter Autofahrer Ordnungsdienst-Mitarbeiter Alexander Rösner zu. Der Opel-Fahrer bleibt erfreulicherweise einer der wenigen, die Schwierigkeiten mit der gemeinsamen Aufklärungskampagne der Deutschen Straßenverkehrswacht und der städtischen Straßenverkehrsbehörde haben. Das Gros der Autofahrer bleibt stattdessen gelassen, hört geduldig Rösners und Gerhard Brinks mahnenden Hinweisen zu. Und die sind notwendig während der gut anderthalbstündigen Aktion.

60 angehalten

Mehr als 60 Autofahrer bekommen mit der roten Stop-Kelle signalisiert, am Seitenstreifen stehen zu bleiben. Denn beim Rechtsabbiegen nach „Grünpfeil“-Regelung haben sie einen Fehler begangen. Positiv wertet Thomas Flügel, Leiter der städtischen Sraßenverkehrsbehörde, dass die Mehrzahl der Fahrer vorsichtig fährt und hält, wie es üblicherweise nach geltender Vorschrift vorgesehen ist. Dennoch verwechseln, wie der Morgen zeigt, einige der Autofahrer die Halte- mit der Sichtlinie. „Sie werden durch unsere Aktion sensibilisiert“, meint Flügel. So zeigt sich einmal mehr, wie wichtig „fortwährende Aufklärung“ ist.

Verständnisvolles Nicken

Gerhard Brink erläutert die Grünpfeil RegelungBekanntlich macht der „Ton die Musik“. Den scheinen Brink und Rösner offensichtlich zu treffen. Mit verständnisvollem Nicken reagieren die Damen und Herren hinter dem Lenkrad auf die Tipps, vor allem auf die „gelbe Karte“ – Gott sei Dank droht noch keine „rote“ mit 70 Euro Bußgeld sowie einem Punkt im Flensburger „Verkehrssünderregister“ – und Gerhard Brinks Bemerkung, „ob die Grünpfeil-Regelung Bestand hat oder nicht, liegt ganz an Ihnen!“ Helmut Kalley, selbst „Fahrzeuglenker“ und aufmerksamer Beobachter der morgendlichen Aktion kommentiert das städtische Engagement mit dem Satz: „Eine gute Idee. Schön, dass auf diese Weise alle wach werden. Schließlich sind Schilder dazu da, dass man sie auch liest.“ In Zukunft werden zumindest jene Autofahrer, die herausgewunken worden sind, dem „Grünpfeil“ und der jeweiligen Hinweistafel mehr Beachtung schenken.

Apropos Schilder: Gerne würde die Straßenverkehrsbehörde wie an anderen „Grünpfeil“-Standorten, etwa im Bereich Mackenrodtstraße/Gerloser Weg große Tafeln mit ausführlichen Erläuterungen aufstellen. „Leider ist das innerstädtisch in der Regel nur schwer möglich“, schränkt Thomas Flügel ein. Meist bleibt kein Raum. Und die Sicht auf die Ampel darf auch nicht behindert werden. Gerade vor diesem Hintergrund verspricht sich der Leiter der Straßenverkehrsbehörde viel von der aktuellen Informationskampagne, die in nächster Zeit noch mehrmals als „Vorbeugemaßnahme“ wiederholt werden soll, um mitzuhelfen, Fahrfehler zu vermeiden. Schließlich soll das ausgeweitete „Grünpfeil“-Angebot im Stadtgebiet Bestand haben. Gleichwohl räumen die Verwaltungsvertreter ein: „Wir werden die Entwicklung weiterhin aufmerksam beoachten.“

Richtige Verhaltensweise bei der Grünpfeilregelung

„Der Grünpfeil erlaubt Fahrzeugen das Abbiegen nach rechts trotz rotem Lichtzeichen an einer Ampel, wenn sie zuvor an der Haltlinie angehalten haben und wenn eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist. Es besteht keine Pflicht, in die Kreuzung einzufahren. Wer also vor einem Rotlicht mit „Grünpfeil“ wartet, begeht keine Verkehrsbehinderung im Sinne der StVO, auch dann nicht, wenn es sich um eine reine Rechtsabbiegespur handelt. Im Gegensatz zum ampelgeregelten grünen Abbiegepfeil. Allerdings aufgepaßt: Wer an einer Ampel mit „Grünpfeil“ abbiegt, ohne vorher an der Haltelinie anzuhalten, dem droht ein Punkt im Flensburger Verkehrszentralregister sowie eine Geldbuße von 70 Euro, bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer steigt das Bußgeld sogar auf 100 Euro.

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