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Das Hobby zum Beruf machen – Existenzgründung als Alternative zur abhängigen Beschäftigung

Berthold Braun und sein Hund besichtigen zusammen mit Arbeitsvermittlerin Kirsten Albusberger die künftige HundepensionBerthold Braun ist jetzt sein eigener Chef. Nach wechselnden Tätigkeiten und einer kurzen Zeit der Arbeitslosigkeit hat er den Sprung in die Selbständigkeit gewagt. Der gelernte Energieelektroniker für Anlagentechnik sorgt sich jetzt um des Menschen besten Freund. Am 1. Dezember eröffnet er die Hundepension Wippershain.

„Ich bin sehr froh, dass ich diesen Schritt gewagt habe. Ich habe bei der Bahn gelernt, war aber nur kurz in meinem Ausbildungsberuf tätig. Danach habe ich in verschiedenen Bereichen gearbeitet. Mit der Existenzgründung konnte ich mir meinen Traum erfüllen“, freut sich Braun. Die Idee zur Hundepension reifte, nachdem wieder eine Beschäftigung zu Ende ging und er sich etwas Neues suchen musste. „Ich wollte mich nicht wieder in ein Abhängigkeitsverhältnis begeben sondern meine Arbeit selbst gestalten und in meinem eigenen Namen arbeiten“, erklärt er.

Der 42-Jährige hat bereits vor der Gründung über die hessischen Hundeschulen den Hundetrainer und die Sachkundeprüfung für gefährliche Hunde erlangt und einen Hof erworben, der sich für eine Hundepension eignet. Nach intensiven Gesprächen mit dem Gründungszentrum der Industrie- und Handelskammer (IHK) und einer Bedarfsbetrachtung durch den Verband für Hundepensionen erstellte Braun das Konzept für seine Existenzgründung und beantragte einen Zuschuss zur Gründung bei der Agentur für Arbeit. Das Dienstleistungs- und Gründungszentrum der IHK bestätigte ihm die Tragfähigkeit seiner Idee und der Existenzgründung stand nichts mehr im Weg. „Wir bieten einen Gassi-Geh-, Tierarzt- und Friseur-Service an sowie Tagesbetreuung und Urlaubsbetreuung. Alles mit eingeschlossenem Hol- und Bring-Service. Ich war schon immer ein Hundenarr und habe jetzt mein Hobby zum Beruf gemacht“, so Berthold Braun weiter.

Förderung durch die Arbeitsagentur
Wer derzeit arbeitslos ist und eine Existenzgründung plant, kann bei seiner Agentur für Arbeit einen Gründungszuschuss beantragen. Wird mit der Gründung eine hauptberufliche Tätigkeit angestrebt, kann für die Anfangsphase zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur sozialen Sicherung ein Gründungszuschuss gewährt werden. Hierbei handelt es sich um eine Ermessensleistung, ein Rechtsanspruch besteht nicht. Wichtig ist, dass die Förderung der Selbständigkeit zu einer nachhaltigen beruflichen Integration führt. Voraussetzung ist auch, dass bis zur Aufnahme der selbständigen Tätigkeit ein Restanspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen vorhanden ist.

Der zeitliche Umfang der Tätigkeit muss zur Beendigung der Arbeitslosigkeit führen und mindestens 15 Stunden pro Woche umfassen. Weiterhin müssen die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit dargelegt und die Tragfähigkeit der Existenzgründung nachgewiesen werden. Wird der Antrag bewilligt, erhalten Gründer den Zuschuss in zwei Phasen. In den ersten sechs Monaten in der Höhe des Arbeitslosengeldes, das zuletzt bezogen wurde und weitere 300 Euro zur sozialen Absicherung. Für weitere neun Monate können monatlich 300 Euro gezahlt werden, wenn eine intensive Geschäftstätigkeit und hauptberufliche unternehmerische Aktivitäten dargelegt werden können.

Kontakt zur Agentur für Arbeit
Kostenfreie Service-Rufnummer: 0800 4 5555 00

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