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Existenzgründung als Alternative zur abhängigen Beschäftigung

Vanessa Koster an einem ihrer Abeitsplätze in der Praxis für KrankengymnastikRonshausen. Vanessa Koster hat den Wiedereinstieg in den Beruf geschafft. Nach zweijähriger Elternzeit hat sie den Sprung in die Selbständigkeit gewagt und ist nun ihre eigene Chefin. „Ich freue mich, dass alles so super geklappt hat. Gemeinsam mit meinem Mann konnte ich mir jetzt den Traum meiner eigenen Praxis erfüllen“, so Vanessa Koster. Die studierte Physiotherapeutin hat nach 11 Jahren beruflicher Tätigkeit zwei Kinder bekommen und sich zunächst um ihre Familie gekümmert. Der Wiedereinstieg in den Beruf war nach zwei Jahren Elternzeit bei ihrem bisherigen Arbeitgeber leider nicht möglich, da die Pendelzeiten nach Bad Herrmannsborn nicht mit der Familie vereinbar waren.

„Mein Mann ist auch studierter Physiotherapeut und Diplom Sportwissenschaftler. Wir haben schon lange von einer eigenen Praxis für Krankengymnastik geträumt. Als ich mich für den Wiedereinstieg in den Beruf entschied, habe ich mich erstmal arbeitslos gemeldet. Aber es war sehr schwer eine neue Stelle zu finden. Häufig war ich zu gut qualifiziert, um als „normale“ Mitarbeiterin angestellt zu werden. Oft waren auch die geforderten Arbeitszeiten, mitunter bis 21 Uhr, wegen der Kinderbetreuung nicht zu realisieren“, berichtet die 39 Jährige. Sie entschied sich alternativ zur abhängigen Beschäftigung für die Existenzgründung und beantragte einen Zuschuss zur Gründung bei der Agentur für Arbeit.

Nachdem die richtigen Praxisräume in Ronshausen gefunden waren und das Dienstleistungs- und Gründungszentrum der Industrie- und Handelskammer Grünes Licht gegeben hat, stand der Selbständigkeit nichts mehr im Weg. Vanessa Koster und ihr Mann Mirko sind nun die Praxis für Krankengymnastik Koster sowie Schwerpunkt-Praxis für Harn- und Stuhlinkontinenz. „Es läuft wirklich prima. Wir konnten einen großen Patientenstamm aufbauen, können jetzt Familie und Beruf unter einen Hut bringen und haben Spaß an unserer Arbeit“, freut sich die Chefin.

Förderung durch die Arbeitsagentur
Wer derzeit arbeitslos ist und eine Existenzgründung plant, kann bei seiner Agentur für Arbeit einen Gründungszuschuss beantragen. Wird mit der Gründung eine hauptberufliche Tätigkeit angestrebt, kann für die Anfangsphase zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur sozialen Sicherung ein Gründungszuschuss gewährt werden. Hierbei handelt es sich um eine Ermessensleistung, ein Rechtsanspruch besteht nicht. Wichtig ist, dass die Förderung der Selbständigkeit zu einer nachhaltigen beruflichen Integration führt. Voraussetzung ist auch, dass bis zur Aufnahme der selbständigen Tätigkeit ein Restanspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen vorhanden ist.

Der zeitliche Umfang der Tätigkeit muss zur Beendigung der Arbeitslosigkeit führen und mindestens 15 Stunden pro Woche umfassen. Weiterhin müssen die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit dargelegt und die Tragfähigkeit der Existenzgründung nachgewiesen werden. Wird der Antrag bewilligt, erhalten Gründer den Zuschuss in zwei Phasen. In den ersten sechs Monaten in der Höhe des Arbeitslosengeldes, das zuletzt bezogen wurde und weitere 300 Euro zur sozialen Absicherung. Für weitere neun Monate können monatlich 300 Euro gezahlt werden, wenn eine intensive Geschäftstätigkeit und hauptberufliche unternehmerische Aktivitäten dargelegt werden können.

Kontakt zur Agentur für Arbeit
Kostenfreie Service-Rufnummer: 0800 4 5555 00

Gründerwoche
Vom 17.- 23. November findet die diesjährige Gründerwoche statt. Gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie setzen die Partner der Gründerwoche Impulse für eine neue Gründungskultur und ein freundlicheres Gründungsklima in Deutschland. Die Gründerwoche Deutschland findet jedes Jahr in enger Kooperation mit der Global Entrepreneurship Week (GEW) statt. Die GEW ist eine weltweite Aktionswoche, die allein im Jahr 2013 circa 7,5 Millionen junge Menschen in über 140 Ländern für innovative Ideen, Gründungen und Unternehmertum begeistert hat.

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