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Mehr Engagement für Inklusion: Arbeitsagentur wirbt für Potential von Menschen mit Behinderung

DSC01599Bad Hersfeld-Fulda. Die Agentur für Arbeit Bad Hersfeld-Fulda engagiert sich dafür, dass sich jeder Mensch ideal auf dem Arbeitsmarkt einbringen kann. Vom 1. bis 5. Dezember stehen Menschen mit Handicap im Fokus. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) nimmt auch in diesem Jahr den internationalen Tag der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember zum Anlass bundesweit eine Aktionswoche durchzuführen. Im Landkreis Hersfeld-Rotenburg waren im vergangenen Monat 281 Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 arbeitslos gemeldet. Das entspricht einem Anteil von 10 Prozent an allen Arbeitslosen im Kreis.

Ein Potential, das man bei der Suche nach Fachkräften nicht vernachlässigen darf, so Waldemar Dombrowski, Leiter der Arbeitsagentur Bad Hersfeld-Fulda: „Jeder kann dazu beitragen, dem drohenden Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Gesundheitliche Einschränkungen dürfen hierbei kein Hindernis sein. Wir stellen oft fest, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Handicap einen besonderen Ansporn haben, sich zu beweisen. Sie sind in der Regel sehr motiviert und verfügen über großes Durchhaltevermögen. Die Integration von Behinderten kann aber auch einen positiven Einfluss auf das innerbetriebliche Klima und das Image eines Unternehmens haben. Als Ausgleich für eine längere Einarbeitungszeit sind im Übrigen finanzielle Kompensationen möglich.“

Die Agentur für Arbeit geht davon aus, dass die Zahl der Menschen mit Handicap wegen der im Durchschnitt älter werdenden Bevölkerung steigen wird. Denn Schwerbehinderte sind überwiegend ältere Menschen. Meist ist eine im Lebensverlauf erworbene Krankheit die Ursache einer Schwerbehinderung. „Viele Unternehmen engagieren sich bereits bei der Integration behinderter Menschen. Entscheidend ist ein Bewusstseinswandel, dass behindert nicht automatisch leistungsgemindert heißt. Wo es nicht ohne spezielle Unterstützung geht, gibt es fachliche Hilfen und Fördermittel, über die wir noch mehr aufklären wollen“, erklärt der Agenturleiter weiter. Gut qualifizierte Arbeitsuchende mit Behinderung seien in allen Berufsgruppen, auch in Engpassberufen, zu finden. Dombrowski ruft Unternehmen und öffentliche Arbeitgeber dazu auf, den Auswirkungen des demografischen Wandels vorzubauen und behinderte Menschen bei Einstellungen stärker zu berücksichtigen.

Ein positives Beispiel
„Ich bin sehr froh, dass ich einen Ausbildungsplatz in einem echten Betrieb und dann auch noch so ortsnah gefunden habe“, freut sich Tobias Wenzel. Der 21-jährige Kathuser ist stark sehbehindert. Nach der Mittleren Reife besuchte er zunächst die Deutsche Blindenstudienanstalt (blista) in Marburg und absolvierte sein Fachabi in der Fachrichtung Wirtschaft. „In dieser Zeit konnte ich sehr viel Selbstvertrauen gewinnen und bin selbständiger geworden. Das hat mir geholfen, einen Ausbildungsplatz in der freien Wirtschaft zu ergattern. Ich wollte auf keinen Fall in einer speziellen Einrichtung wie einem Berufsbildungswerk landen“, stellt Tobias klar. Und er hat es geschafft: Seit August dieses Jahres ist er Auszubildender zum Industriekaufmann bei Diplom-Ingenieur Heinrich Leist Oberflächentechnik e.K.. Unter Einschaltung des Technischen Beraters der Arbeitsagentur und mit einem Zuschuss zur Ausbildungsvergütung sowie der Übernahme von erforderlichen technischen Hilfen und einer Arbeitsassistenz konnte Tobias seine Ausbildung beginnen. Ohne das Engagement seines Arbeitgebers wäre dies nicht möglich gewesen.

„Wir freuen uns, dass wir Tobias als Auszubildenden gewinnen konnten. Er ist motiviert und findet sich gut im Betrieb zurecht“, erklärt der kaufmännische Leiter Georg Wenisch. „Wir waren positiv überrascht über die Vielzahl der technischen Hilfsmittel und die Unterstützungsangebote der Arbeitsagentur. Mit diesen Möglichkeiten stellt die Ausbildung auch trotz der Sehbehinderung kein Problem dar. Es ist uns wichtig zu helfen und junge Menschen zu integrieren“, so Wenisch weiter. Die Agentur für Arbeit unterstützt Betriebe und Verwaltungen bei der Suche nach Lösungswegen für die Beschäftigung von Menschen mit Handicap. Personalverantwortliche können sich zu konkreten Fragen beraten und gezielt potenzielle Bewerberinnen und Bewerber für Arbeits- und Ausbildungsstellen vorschlagen lassen.

Kontakt
Die Arbeitsagentur ist über die kostenfreie Service-Rufnummer 0800 4 5555 20 zu erreichen. Interessierte können sich außerdem direkt an ihre persönlichen Ansprechpartner im Arbeitgeber-Service der Agentur wenden.

Woche der Menschen mit Behinderung
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat als Träger der aktiven Arbeitsförderung und der beruflichen Rehabilitation den internationalen Tag der Menschen mit Behinderung (3. Dezember) zum Anlass genommen, eine Aktionswoche für Menschen mit Behinderung durchzuführen. Die Arbeitsvermittlerinnen und Vermittler der Agenturen für Arbeit machen bundesweit verstärkt auf die Beschäftigungspotenziale dieses Personenkreises aufmerksam.

So kann die Agentur für Arbeit helfen:
Vermittlung und Beratung
Die Arbeitsvermittlerinnen und –vermittler unterstützen bei der Erstellung eines Anforderungsprofils für den zu besetzenden Arbeits- oder Ausbildungsplatz. Sie informieren dabei über Fördermöglichkeiten und Fragen des Schwerbehindertenrechts.

Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung
Mehr junge Menschen mit Behinderung sollen durch eine betriebliche Ausbildung
Berufsabschlüsse erreichen. Die Arbeitsagentur kann deshalb für die betriebliche
Aus- oder Weiterbildung einen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung gewähren.

Probebeschäftigung
Menschen mit Behinderung sollen ihre Leistungsfähigkeit im Unternehmen beweisen können. Entstehen ihnen für eine auf maximal drei Monate befristete Probebeschäftigung Kosten, können diese erstattet werden.

Eingliederungszuschuss

Unternehmen können zur Eingliederung von Arbeitnehmern, deren Vermittlung erschwert ist, einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt erhalten. Die Förderhöhe und die Förderdauer richten sich nach der Einschränkung der Arbeitsleistung und nach den Anforderungen des jeweiligen Arbeitsplatzes.

Ausgleich der Behinderung durch technische Hilfen
Oftmals ist eine behindertengerechte Ausgestaltung von Arbeitsplätzen erforderlich, um die dauerhafte Teilhabe am Arbeitsleben zu erreichen. Arbeitgeber können dafür Zuschüsse beantragen. Die Agentur für Arbeit unterstützt weiterhin in Fragen der technischen Ausstattung. Die Leistungen der Arbeitsagentur sind immer einzelfallabhängig und können nur gewährt werden, wenn sie vor einer Einstellungszusage beim Arbeitgeber-Service beantragt worden sind.

Wichtige Fakten:
Behindert ist ein Mensch im Sinne des Gesetzes, wenn seine körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit nicht nur vorübergehend wesentlich gemindert ist – wenn er dadurch Hilfen, z.B. für die Teilhabe am Arbeitsleben, benötigt. Schwerbehindert ist ein Mensch nach dem SGB IX, wenn vom Versorgungsamt ein Grad der Behinderung von 50 oder mehr festgestellt wird. Der Behinderungsgrad allein sagt nichts über die berufliche Leistungsfähigkeit eines Menschen aus.
Gleichgestellt mit schwerbehinderten Menschen werden Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 30 aber unter 50 von der zuständigen Agentur für Arbeit, wenn die Aufnahme oder der Erhalt des Arbeitsplatzes behinderungsbedingt gefährdet ist.

Beschäftigungspflicht:
Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich monatlich mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, wenigstens 5 Prozent ihrer Arbeitsplätze mit Menschen mit Schwerbehinderung oder ihnen gleichgestellten Menschen zu besetzen. In der Regel wird die Beschäftigung eines Menschen mit einer Schwerbehinderung auf einen Pflichtplatz angerechnet. Eine Mehrfachnennung ist auf Antrag möglich, wenn die Eingliederung auf dem Arbeitsmarkt behinderungsbedingt besonders schwierig ist oder wenn Jugendliche mit einer Schwerbehinderung ausgebildet werden.

Ausgleichsabgabe:
Erfüllen Arbeitgeber ihre Beschäftigungspflicht nicht, müssen sie monatlich eine Ausgleichsabgabe entrichten. Diese wird von den Integrationsämtern erhoben und verwendet, um die Beschäftigungschancen und –bedingungen von Menschen mit Schwerbehinderung zu verbessern. Sie soll einen Ausgleich unter den Arbeitgebern herbeiführen. Die schuldhafte Nichterfüllung der Beschäftigungspflicht wird hingegen als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet.

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