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Fachtagung „Rechtliche Betreuung, Medizin und Pflege im Spannungsfeld zwischen Selbstbestimmung und Fürsorge“ in Fulda

Fulda. Anlässlich der Fachtagung „Rechtliche Betreuung, Medizin und Pflege im Spannungsfeld zwischen Selbstbestimmung und Fürsorge“ des Bonifatiushauses in Fulda sagte der Staatssekretär im Hessischen Ministerium für Soziales und Integration, Dr. Wolfgang Dippel: „Entscheidungen über die Erforderlichkeit einer rechtlichen Betreuung oder die Genehmigung freiheitsentziehender Maßnahmen trifft die Betreuungsrichterin oder der Betreuungsrichter. Da es sich bei solchen Entscheidungen in der Regel um gravierende Eingriffe in das Persönlichkeits- und/oder das Selbstbestimmungsrecht der betroffenen Person handelt, sieht das betreuungsrechtliche Verfahren die Einbeziehung weiterer Akteure vor.“

Der Fachtag dient unter Anderem dem Austausch und der Vernetzung von Beschäftigten der Betreuungsgerichte, Betreuungsbehörden, Betreuungsvereinen, Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuern, ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern, Medizinern sowie Beschäftigten aus Einrichtungen der Altenpflege und der Behindertenhilfe. Diese werden im Umgang mit Menschen, für die eine rechtliche Betreuung eingerichtet wurde, häufig mit dem Dilemma konfrontiert, dass der Wunsch der betreuten Person nicht immer im Einklang mit dem Fürsorgegedanken der sie umgebenden Menschen steht.

Vor diesem Hintergrund betonte der Staatssekretär, wie wichtig es sei, dass die einzelnen Akteure sich weiterhin austauschen und an den Kooperationsmöglichkeiten beteiligen: „So besteht die Möglichkeit, eine ganzheitliche Einschätzung der betroffenen Person, ihrer Ressourcen, Bedürfnisse, Wünsche und ihres Willens vorzunehmen. Ich freue mich, dass das vom Hessischen Ministerium für Soziales und Integration geförderte Projekt „Netzwerkarbeit von rechtlicher Betreuung, Medizin und Pflege zur Vermeidung freiheitsentziehender Maßnahmen“, das nun schon seit zwei Jahren hier im Bonifatiushaus erfolgreich durchgeführt wird, bestätigt, dass gerade bei der zentralen und sensiblen Thematik des Freiheitsentzugs die Kooperation der beteiligten Berufsgruppen einen Prozess der Haltungsänderung bewirkt hat.“

Dies sei insbesondere dann von Bedeutung, wenn es um die zentralen Fragen des Grundrechtsschutzes von hilfebedürftigen Menschen handelt. Bei solchen gravierenden Entscheidungen sei es für alle Berufsgruppen eine Entlastung, sich im Rahmen eines fachlichen Austausches die Sichtweisen der Kolleginnen und Kollegen anderer Professionen anzuhören und in Entscheidungen einzubeziehen.

„Die Fortbildungsreihe „Netzwerkarbeit von rechtlicher Betreuung, Medizin und Pflege zur Vermeidung freiheitsentziehender Maßnahmen“ wird auch im Jahr 2015 fortgeführt und weiterhin vom Hessischen Ministerium für Soziales und Integration gefördert. Wir werden das Schulungskonzept noch enger mit den Anforderungen des Hessischen Gesetzes über Betreuungs- und Pflegeleistungen (HGBP) verknüpfen und hoffen, dass die Einrichtungen der Alten – und Behindertenhilfe, aber auch der ambulanten Dienste diese Möglichkeit nutzen, um sich mit der Thematik der Vermeidung freiheitsentziehender Maßnahmen auseinanderzusetzen und sich fortzubilden.“ sagte Dr. Dippel abschließend und wünschte allen Teilnehmenden „für den weiteren Tagungsverlauf viele neue Erkenntnisse und Anregungen für Ihren Berufsalltag.“

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