Logo

Eine Frau startet durch: „Man muss rechnen können und am Ball bleiben“

DSC_0003

Ursula Bayer

Großentaft. Ursula Bayer fand mit Hilfe der Arbeitsagentur den Weg in die Selbständigkeit. Eine Anstellung in einer Führungsposition, Konkurrenzkampf und 60-Stunden-Wochen – Diese Mixtur hatte Ursula Bayer aus Großentaft vor rund zwei Jahren psychisch und physisch an ihre Grenzen gebracht. Seit dem Frühjahr startet sie als selbständige Designerin wieder durch – mit viel Mut, Engagement und einem Gründungszuschuss der Arbeitsagentur.

„Ich hatte mein Hörvermögen teilweise eingebüßt, konnte mich nicht mehr über einen längeren Zeitraum konzentrieren, saß tagelang nur da und schaute zum Fenster heraus“, erinnert sich die 57-Jährige an die schlimme Zeit. Zuvor war sie bei einem international agierenden Bekleidungshersteller für die Bereiche Einkauf, Verkauf und Design verantwortlich gewesen. Mit der Krankheit kam die Kündigung. „Ich war arbeitslos, verzweifelt und auch voller Selbstzweifel“, erinnert sich Ursula Bayer, die in dieser Zeit lange Gespräche nicht nur mit ihrem Ehemann, sondern auch mit ihrer Integrationsberaterin Petra Hüfner führte, die ihrer Kundin zum Weg in die Selbständigkeit riet. Die gebürtige Rheinländerin brachte entscheidende Voraussetzungen mit: Persönlichkeit, Motivation, Know How und wichtige Kontakte aus ihrem früheren Leben als Angestellte. „Man muss rechnen können, viel Eigeninitiative an den Tag legen, sehr diszipliniert sein und immer am Ball bleiben“, erklärt die Arbeitsvermittlerin. Zudem war es für ihre Kundin mit über 50 Jahren und in ihrem speziellen Beruf nahezu aussichtslos, anderweitig wieder am Arbeitsmarkt Fuß zu fassen.

Ursula Bayer wollte nicht „irgendwo als Quereinsteigerin reingehen“, sondern sich auf das verlassen, was sie kann. Der Business Plan war mit Hilfe eines Steuerberaters schnell erstellt, voraussichtliche Ausgaben und Einnahmen berechnet. Die Arbeitsagentur Fulda gewährte einen Gründungszuschuss, die Jung-Unternehmerin legte los, unter anderem als Leiterin eines Volkshochschulkurses „Modezeichnen für Anfänger“. Vorausschauend hatte sie bereits während der Zeit ihrer Arbeitslosigkeit Stoffmessen besucht, um Kontakte zu knüpfen und alte Kontakte aufleben lassen. Mit Erfolg: Zu ihren Kunden gehören mittlerweile Bekleidungshersteller in ganz Deutschland, Österreich und Asien. In ihrem behaglich-modernen Zuhause im Eiterfelder Ortsteil entwirft die Designerin Kleidungsstücke – vor allem Sportswear- und Woll-Jacken, Mäntel und Blazer – skizziert, sucht Stoffe aus, entscheidet über Details wie Knöpfe, Garne, Reißverschlüsse. Besprechungen finden vor Ort beim Kunden, via PC oder Telefon statt, oftmals auf Englisch.

Die stressige 60-Stunden-Woche ist zwar passé, ein strammes Pensum hat die Selbständige dennoch zu absolvieren, um ihren Kunden gerecht zu werden, die von ihr eine schnelle und zuverlässige Dienstleistung innerhalb einer vorgegebenen Zeitschiene erwarten. Zufrieden ist Ursula Bayer aber auf jeden Fall: „Ich teile mir die Arbeit anders ein, mache Pausen, wenn sie nötig sind und arbeite auch am Wochenende. Zur Entspannung schaue ich gerne Kochsendungen oder gehe in unseren Garten.“
Hintergrund:

Förderung durch die Arbeitsagentur – Gründungszuschuss

Wer derzeit arbeitslos ist und eine Existenzgründung plant, kann bei seiner Agentur für Arbeit einen Gründungszuschuss beantragen. Wird mit der Gründung eine hauptberufliche Tätigkeit angestrebt, kann für die Anfangsphase zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur sozialen Sicherung ein Gründungszuschuss gewährt werden. Hierbei handelt es sich um eine Ermessensleistung, ein Rechtsanspruch besteht nicht. Wichtig ist, dass die Förderung der Selbständigkeit zu einer nachhaltigen beruflichen Integration führt. Voraussetzung ist auch, dass bis zur Aufnahme der selbständigen Tätigkeit ein Restanspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen vorhanden ist. Der zeitliche Umfang der Tätigkeit muss zur Beendigung der Arbeitslosigkeit führen und mindestens 15 Stunden pro Woche umfassen. Weiterhin müssen die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit dargelegt und die Tragfähigkeit der Existenzgründung nachgewiesen werden. Wird der Antrag bewilligt, können Gründer den Zuschuss in zwei Phasen erhalten. In den ersten sechs Monaten in der Höhe des Arbeitslosengeldes, das zuletzt bezogen wurde und weitere 300 Euro zur sozialen Absicherung. Für weitere neun Monate können monatlich 300 Euro gezahlt werden, wenn eine intensive Geschäftstätigkeit und hauptberufliche unternehmerische Aktivitäten dargelegt werden können.

Kontakt zur Agentur für Arbeit

Kostenfreie Service-Rufnummer: 0800 4 5555 00

Categories:

Alle Nachrichten, Bildung & Jobsuche