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MIT Hessen fordert Beseitigung der bürokratischen Gängelung beim Mindestlohn

Fulda. „Die Umsetzung des Mindestlohns schafft eine nicht hinnehmbare bürokratische Gängelung für die Arbeitgeber. Diese muss schnellstmöglich beseitigt werden“, fordert der Landesvorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung Hessen (MIT), Frank Hartmann, in Fulda.

Jeder Betrieb, der einen der 6.8 Millionen Minijobber beschäftige, müsse die täglichen Arbeitszeiten dokumentieren. Auch für das Baugewerbe, das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, das Personenbeförderungsgewerbe, Speditions-, Transport- und damit verbundene Logistikgewerbe, das Schaustellergewerbe, die Forstwirtschaft, das Gebäudereinigungsgewerbe, das Messen- und Ausstellungsgewerbe sowie die Fleischwirtschaft gelten künftig verschärfte Aufzeichnungspflichten für alle Mitarbeiter.

Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit müssten von den Arbeitgebern dokumentiert und mindestens zwei Jahre aufgehoben werden. Bei Verstößen hiergegen drohen Bußgelder von bis zu 30.000,- EURO. Die Aufzeichnungspflichten seien viel zu bürokratisch, kritisiert die MIT Hessen. Gerade für viele kleinere Handwerksbetriebe bedeute dies einen hohen Zeit- und Bürokratieaufwand. Die Handwerker sollen sich um die Aufträge kümmern und neben dem schon bestehenden bürokratischen Aufwand nunmehr nicht zusätzlich um das Führen von Arbeitszeitlisten.

Wirtschaftspolitische Vernunft müsse wieder verstärkt bei der Umsetzung von Gesetzen und Verordnungen Anwendung finden. In verstärktem Maße sei anscheinend die Lebenswirklichkeit in vielen Betrieben und die Arbeitsabläufe nicht bekannt. Sonst würde die Politik nicht auf solche unsinnigen Vorschriften kommen, kritisierte Hartmann.

Anstatt dankbar zu sein, dass noch immer ausreichend Arbeits- und Arbeitsplätze zur Verfügung gestellt würden, führten ständige neue bürokratische Verpflichtungen zu einer zusätzlichen Gängelung von Arbeitgebern.

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