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Information für Empfänger von Kindergeld und Kindergeldzuschlag: Ab Januar 2015 gelten neue Auszahlungstermine

Frankfurt. Zum neuen Jahr wurde das Auszahlungsverfahren für Kindergeld und Kindergeldzuschlag geändert. Die Auszahlungstermine haben sich teilweise verschoben und liegen jetzt bis zu fünf Tage später als im Vorjahr. Der Zeitpunkt für die monatliche Überweisung richtet sich nach der Kindergeldnummer, die durch die Familienkassen zugeteilt wurde. Maßgeblich für den Zeitpunkt der Auszahlung ist die Endziffer der Kindergeldnummer (Beispiel: Kindergeldnummer 115FK154721, die Endziffer ist 1).

Folgende Überweisungstermine gelten ab 2015:

•       Monatsanfang: Kindergeldnummern mit den Endziffern 0 bis 3
•       Monatsmitte: Kindergeldnummern mit den Endziffern 4 bis 7
•       Monatsende: Kindergeldnummern mit den Endziffern 8 und 9

Die genauen Überweisungstage sind im Überweisungsplan 2015 auf den Internetseiten der Bundesagentur hinterlegt:

http://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/BuergerinnenUndBuerger/FamilieundKinder/KindergeldKinderzuschlag/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI486107

Für Kindergeldempfänger, die das Kindergeld über eine Gehalts- oder Besoldungsstelle des öffentlichen Dienstes erhalten, ändert sich nichts. Sie erhalten weiterhin die Zahlung mit ihrer Lohn- oder Gehaltszahlung. Auskünfte zu den Zahlungsterminen erteilt die Familienkasse unter der kostenfreien Rufnummer 0800 4 5555 33.

Hintergrundinformation

Das Kindergeld ist eine Steuerleistung – keine Sozialleistung – und wird durch das Einkommensteuergesetzt geregelt. § 66 (EStG) regelt die Höhe und den Zahlungszeitraum. Das Kindergeld wird im Lauf des jeweiligen Monats ausgezahlt für den ein Anspruch besteht. Einen Rechtsanspruch auf die Auszahlung an einem bestimmten Tag im Monat gibt es nicht.

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