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Jährliche Überprüfung der Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen ist angelaufen

Fulda. Private und öffentliche Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen erhalten in diesen Tagen Post von der Agentur für Arbeit. Hintergrund: Die jährliche Überprüfung der Verpflichtung zur Beschäftigung von Schwerbehinderten. Demnach sind Unternehmen mit mindestens 20 Mitarbeitern gesetzlich verpflichtet, mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten zu besetzen. Andernfalls wird eine Ausgleichsabgabe erhoben.

Die Betriebe im Bezirk der Agentur für Arbeit Bad Hersfeld-Fulda werden aufgefordert, ihre Daten bis spätestens 31. März 2015 bei der Agentur für Arbeit zu melden. Eine Terminverlängerung ist nicht möglich.

Die zusätzlich verschickte CD-Rom, ermöglicht den Zugang in das kostenlose Bearbeitungsprogramm „REHADAT-Elan“. Das Programm bietet Tipps und Hilfestellungen und erstellt die Anzeige zur Beschäftigungspflicht. Diese kann direkt an die Arbeitsagentur weitergeleitet werden, was nicht nur Papier spart, sondern auch die Bearbeitung wesentlich beschleunigt. REHADAT-Elan kann auch im Internet unter www.rehadat-elan.de kostenlos herunter geladen werden.

Auch beschäftigungspflichtige Arbeitgeber, die keine Unterlagen erhalten, sind anzeigepflichtig. Sie werden, ebenso wie Arbeitgeber, die einen zusätzlichen Bedarf haben, gebeten, die Anzeigeunterlagen über den Bestellservice der Bundesagentur für Arbeit unter http://www.REHADAT-Elan.de anzufordern.

Weitere Fragen und Informationen rund um das Anzeigeverfahren und die Beschäftigungspflicht schwerbehinderter Arbeitnehmer erhalten Arbeitgeber unter den Mailadressen Frankfurt-Main.061-OS@arbeitsagentur.de oder Frankfurt-Main.062-OS@arbeitsagentur.de. Möchten Unternehmen eine schwerbehinderte Mitarbeiterin oder Mitarbeiter einstellen, wenden sie sich direkt an die ihren persönlichen Ansprechpartner im Arbeitgeberservice oder die kostenlose Service-Rufnummer 0800 4 5555 20.

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