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ndkreis Fulda schließt sich der Hamelner Erklärung zu Suedlink an

Fulda. Der Landkreis Fulda tritt der Hamelner Erklärung bei, auf die sich 17 Unterzeichner vom hohen Norden bis nach Bayern verständigt haben, die mit den Planungen des Netzbetreibers Tennet für die Stromtrasse SuedLink nicht einverstanden sind. Einen entsprechenden Beschluss hat der Kreisausschuss nach Mitteilung von Landrat Bernd Woide und des Ersten Kreisbeigeordneten Dr. Heiko Wingenfeld in seiner gestrigen Sitzung gefasst.

Der Kreistag hatte sich bereits in seiner Sitzung am 13. Oktober vergangenen Jahres gegen eine Höchstspannungs- und Gleichstromleitung durch den Landkreis Fulda ausgesprochen. Am 12. Dezember 2014 wurden die Antragsunterlagen des Netzbetreibers Tennet bei der Bundesnetzagentur als Genehmigungsbehörde zur weiteren Bearbeitung eingereicht. Daraufhin haben sich auf Initiative des niedersächsischen Landkreises Hameln-Pyrmont von der möglichen Trassenführung betroffene Landkreise aus vier Bundesländern zusammengeschlossen und eine gemeinsame Erklärung verabschiedet.

In der Erklärung wird die Notwendigkeit der Energiewende und des damit einhergehenden Ausbaus der Infrastruktur anerkannt, weil ein Umbau der Energieversorgung Wirtschaft und Gesellschaft langfristig zugutekomme. Allerdings müssten die unvermeidbaren Belastungen durch geeignete technische Maßnahmen so gering wie möglich gehalten werden. Maßgebliche Kriterien bei der Auswahl von Leitungstechnologien, Suchräumen und Korridoren dürften nicht vordergründige Wirtschaftlichkeitsberechnungen sein. Die Wahl des besten Korridors müsse nachvollziehbar und Schritt für Schritt erfolgen.

Ziel der gemeinsamen Initiative sei es, die Ausbauvorgaben zu überprüfen, ein transparentes Planungsverfahren einzufordern und damit letztlich eine Ablehnung sowohl des vorgesehenen Trassenkorridors als auch der hieraus abgeleiteten kleinräumigen Trassenvarianten zu einem möglichst frühen Zeitpunkt zu erreichen. Nur durch eine anwaltliche Vertretung, die sich auf die Ergebnisse einer Überprüfung durch renommierte Gutachter stütze, könnten die gegen die Vorzugsvariante sprechenden Argumente wirkungsvoll geltend gemacht werden, unterstreichen Woide und Dr. Wingenfeld.

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