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Förderung von behindertengerechten Wohnungen

Wiesbaden/Fulda. Vorbehaltlich der Verabschiedung des Landeshaushalts stehen für die Förderung des behindertengerechten Umbaus von selbstgenutztem Wohneigentum in 2005 erstmalig zwei Millionen Euro zur Verfügung, die in zwei Kontingenten für das erste und zweite Halbjahr bereitgestellt werden.

Bis maximal 25.000 Euro können vom Eigentümer oder von Angehörigen bewohnte Wohnungen mit einem Zuschuss von 50 Prozent gefördert werden. Es gelten Höchstbeträge von 5.000 Euro für den Umbau beziehungsweise Einbau eines Bads oder einer Küche, 6.000 Euro für den Einbau eines Lifts oder Aufzugs sowie 2.500 Euro für sonstige förderfähige Maßnahmen. Zu beachten ist, dass nur Maßnahmen gefördert werden können, mit deren Bau vor der Bewilligung noch nicht begonnen wurde. Interessenten aus dem Landkreis Fulda wenden sich an den Fachdienst Bauen und Wohnen der Kreisverwaltung, Bernd Möller, Telefon (0661)6006-322.

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