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Justizministerin Eva Kühne-Hörmann ehrt Annemarie Löffler für 25-jähriges Dienstjubiläum als ehrenamtliche Richterin beim Verwaltungsgericht Kassel

014Wiesbaden. „Die Rolle des Ehrenamtes in der Gesellschaft kann nicht hoch genug geschätzt werden. Durch die vielfältigen Formen ehrenamtlichen Engagements in den verschiedensten Bereichen erfahren und praktizieren Menschen Gemeinschaft, Toleranz und Verbindlichkeit. Der freiwillige Einsatz für die Gemeinschaft und für die in ihr lebenden Menschen ist Ausdruck von Verantwortungsbewusstsein und gelebter Solidarität. Gelebte Demokratie ist ohne Mitverantwortung und Mitarbeit der Bürgerinnen und Bürger nicht vorstellbar. Auch die Justiz als eine der tragenden Säulen unseres demokratischen Gemeinwesens kommt ohne den engagierten Einsatz ehrenamtlicher Richterinnen und Richter nicht aus.

Sie tragen entscheidend dazu bei, dass der Urteilsspruch ‚Im Namen des Volkes‘ mit Leben erfüllt wird. Deshalb freue ich mich besonders, Frau Annemarie Löffler für ihr 25-jähriges Jubiläum als ehrenamtliche Richterin beim Verwaltungsgericht Kassel auszeichnen zu dürfen“, sagte Justizministerin Eva Kühne-Hörmann gestern in einer Feierstunde in Wiesbaden.
Ministerin Kühne-Hörmann würdigte die wichtige Funktion von ehrenamtlichen Richtern innerhalb der Justiz.

„Der Einsatz von ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern fördert nicht nur das Verständnis für die Tätigkeit der Rechtsprechung in der Öffentlichkeit. Die ehrenamtlichen Richter nehmen auch eine wichtige Plausibilitäts- und Verständlichkeitskontrolle vor. Jede gerichtliche Entscheidung muss für den betroffenen Bürger verständlich und nachvollziehbar sein, um auf Akzeptanz zu stoßen. Dadurch nehmen die ehrenamtlichen Richter, die den ausgebildeten Berufsrichtern gleichberechtigt zur Seite stehen, in der Justiz eine wichtige Mittlerrolle zwischen Staat und Bevölkerung ein“, erläuterte Ministerin Kühne-Hörmann.

Die hessische Justiz erfährt in allen Gerichtszweigen wichtige Unterstützung durch ehrenamtlich tätige Richterinnen und Richter. Mit den Berufsrichtern befinden die ehrenamtlichen Richter über die Wirksamkeit von Kündigungen im Arbeitsrecht oder wirken an handelsrechtlichen Entscheidungen der Landgerichte mit. In diesen Kammern für Handelssachen vermitteln die ehrenamtlichen Richter den Berufsrichtern Wissen zu Handelsbräuchen.

Im Jahre 2014 waren 261 ehrenamtliche Richterinnen und Richter als Handelsrichter und zwanzig in den Rechtsanwaltskammern bei den Anwaltsgerichten tätig. In der Arbeitsgerichtsbarkeit sind gegenwärtig 2.416 ehrenamtliche Richterinnen und Richter berufen, in der Sozialgerichtsbarkeit sind es 1.514, in der Verwaltungsgerichtsbarkeit 805, in der Finanzgerichtsbarkeit 213 und bei Landwirtschaftsgerichten 176. In diesem Kontext ist auch auf die Tätigkeit der rund 2.500 Schöffen in der Strafgerichtsbarkeit hinzuweisen, die ebenfalls als ehrenamtliche Richter mit den Berufsrichtern über Schuld oder Unschuld der Angeklagten befinden.

„Demokratie lebt vom ehrenamtlichen Engagement der Bürgerinnen und Bürger, die Eigeninitiative zeigen und die bereit sind, Verantwortung zu übernehmen. In einer Zeit, in der verantwortungsbewusstes und selbstloses Handeln zum Wohle der Allgemeinheit eben keine Selbstverständlichkeit darstellt, verdient Ihr persönlicher, ehrenamtlicher Einsatz besondere Anerkennung“, hob die Minister abschließend hervor und bedankte sich nochmals bei den Anwesenden.
 
Historie des richterlichen Ehrenamtes

Ehrenamtliche Richter sind im deutschen Recht traditionell verankert. Ursprünglich waren die Richter des alten deutschen Rechts Volks-, also Laienrichter. Im Verlauf des 15. Jahrhunderts ist ein allmählicher Übergang vom nicht rechtsgelehrten Richter, dessen Berechtigung zum Richterspruch aus seinem Ansehen und seiner Stellung herrührte, zum juristisch gebildeten, ständig bestellten und regelmäßig besoldeten Berufsrichter festzustellen. Hand in Hand mit dieser Entwicklung ging die Rezeption des römischen Rechts. Die Laienrichter wurden mehr und mehr durch gelehrte Juristen („doctores“) verdrängt, eine Verwissenschaftlichung des Rechts und der Rechtspflege begann. Im Absolutismus setzte sich das Berufsrichtertum in Reinkultur durch.

Die Kritik an der absolutistischen Staats- und Rechtspflegeorganisation und die Forderung nach bürgerschaftlicher Mitverwaltung, basierend auf den Ideen der Volkssouveränität sowie der Gleichheit und Freiheit der Bürger, führte zu einer Abkehr vom reinen Berufsrichtertum.

Im Jahr 1848 wurde das Schwurgericht eingeführt und damit das richterliche Ehrenamt in der Strafrechtspflege institutionalisiert. Auch in anderen Bereichen der Rechtspflege wurden ab dem Ende des 19. Jahrhunderts ehrenamtliche Richter eingesetzt. Dabei war die historische Rechtfertigung für die Laienmitwirkung in der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit eine andere als bei den sonstigen Gerichten: Es ging nicht in erster Linie darum, die Macht der Berufsrichter durch den „gesunden Menschenverstand“ eines ehrenamtlich Tätigen zu beschränken. Vielmehr hatte der Laienrichter in der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit die Aufgabe, als sach- und fachverständiger Richter den Berufsrichter zu unterstützen und die Auffassungen der von ihm repräsentierten Berufs- und Sozialgruppen zur Geltung zu bringen.

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