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Realschule an der Geschwister-Scholl-Schule in Alsfeld besteht fort

„An der Geschwister-Scholl-Schule gibt es auch weiterhin ein qualifiziertes Realschulangebot.“ Mit diesen klarstellenden Worten reagierte Schuldezernent Peter Zielinski auf die jüngste Presseveröffentlichung der CDU-Kreistagsfraktion und wies die bewusst irreführende und Eltern verunsichernde Darstellung der CDU entschieden zurück. „Im Unterschied zu vorher gibt es ab dem Schuljahr 2015 in Alsfeld zwei Förderstufen. Das Angebot der Realschule bleibt erhalten.“

Zu den Fakten:

Nach dem im November des vergangenen Jahres nach Gesprächen mit dem Hessischen Kultusministerium klar war, dass die ursprünglich von der Geschwister- Scholl-Schule angestrebte Umwandlung in eine Integrierte Gesamtschule nicht genehmigungsfähig ist, hat die Schulkonferenz der Geschwister-Scholl-Schule demokratisch entschieden, dass sie den Antrag stellt, ihre Eingangsklassen der verbundenen Haupt- und Realschule als Förderstufe zu organisieren.

Dieses Recht, für die Eingangsklassen eine Förderstufe zu wählen, steht jeder Haupt- und Realschule nach dem Hessischen Schulgesetz zu. Diese Möglichkeiten der Beschlussfassung über die innere Organisation einer Schule hatte der Landesgesetzgeber (damals CDU und FDP) den Schulen ausdrücklich eingeräumt. Es war gewollt, dass die Schulen selbständiger werden und ihr eigenes Profil entwickeln.

Der Kreisausschuss hat das nach dem Hessischen Schulgesetz notwendige Einvernehmen in der Sitzung am 22. Januar 2015 hergestellt, weil es seitens des Schulträgers keine sachlichen Versagungsgründe gegeben hat. Im Übrigen sieht der in 2011 mit den Stimmen der CDU-Kreistagsfraktion beschlossene Schulentwicklungsplan vor, dass das Schülerpotenzial der Haupt- und Realschule ausschließlich an der Geschwister-Scholl- Schule konzentriert wird. Dazu wird es auch bei der Fortschreibung des Schulentwicklungsplans in 2016 keine Alternative geben. Darüber sind sich alle Fachleute einig.

In Alsfeld gibt es ab dem Schuljahr 2015/16 weiterhin die Bildungsgänge Hauptschule, Realschule und Gymnasium. Mit dem Anmeldebogen, der entgegen der CDU-Darstellung den rechtlichen Anforderungen entspricht, entscheiden die Eltern zunächst über den gewünschten Bildungsgang und dann über die Schulform, an der der Bildungsgang erreicht werden soll. „Schüler, die einen Realschulabschluss anstreben, können diesen Abschluss über die Förderstufe an der Geschwister-Scholl-Schule auch erreichen,“ unterstreicht der Schuldezernent.

Zielinski fragt sich auch, wie die CDU-Fraktion ihr hochgestecktes Wahlziel, die Förderstufe an der Geschwister-Scholl-Schule rückgängig zu machen, erreichen will. „Alle politischen Interventionen des CDU-Fraktionsvorsitzenden Paule bis nach Wiesbaden sind bisher ohne Erfolg gewesen.“ Auch im Kreistag sieht der Schuldezernent keine andere Fraktion, die die CDU bei ihrem Ansinnen, ein rechtmäßig durchgeführtes Entscheidungsverfahren zurückdrehen zu wollen, unterstützen würde.

Das Staatliche Schulamt hat den Antrag der Geschwister-Scholl-Schule trotz einer schriftlichen Eingabe der CDU-Fraktion genehmigt.

Das Hessische Kultusministerium hat keinen Rechtsgrund feststellen können, diese Genehmigung aufzuheben. Die Rechtslage ist also eindeutig.

Der Kreistag hat keinerlei rechtliche Handhabe nach dem Hessischen Schulgesetz, eine andere Entscheidung des Staatlichen Schulamtes durchzusetzen. Im Klartext heißt das: Das Wahlziel der CDU ist nicht erreichbar und damit schon jetzt wieder hinfällig.

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