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Experten beraten Hospiz- und Palliativgesetz

Die Bundesregierung plant ein Hospiz- und Palliativgesetz, dessen Entwurf heute in Berlin erstmals mit Verbänden beraten wurde. Die PalliativStiftung war eingeladen Ihre Expertise besonders aus der Praxissicht mit einzubringen.

„Wir begrüßen den ersten Gesetzesentwurf des Gesundheitsministeriums, sehen aber noch deutliches Verbesserungspotential im Interesse der Betroffenen: So fehlt weiterhin die dringend benötigte gesetzliche Verankerung der allgemeinen ambulanten Palliativversorgung (AAPV) in Deutschland, die für ca. 90% der Sterbenden da sein soll.“ kommentiert der 2. Stiftungsratsvorsitzenden Dr. Dr. Eckhard Eichner die Sitzung, der als Experte selber jahrzehntelange Erfahrung mit der Begleitung Sterbender hat und jetzt das Palliativteam in Augsburg leitet. Es gibt seit vielen Jahren Modelle auch für die allgemeine Palliativversorgung, aus denen man für eine gesetzliche Verankerung im Sozialgesetzbuch lernen kann. Damit könnten viele der Probleme gelöst werden, von denen unsere Stiftung regelmäßig erfährt und die Menschen jeden Alters überall in Deutschland betreffen. Wenn zudem noch die bestehenden hospizlich-palliativmedizinischen Möglichkeiten ausreichend angewandt würden, muss niemand unnötig leiden.“

Link zur Stellungnahme auf der Website der Deutschen PalliativStiftung:

http://www.palliativstiftung.de/rechtsfragen-btm/informationen-downloads.html

Deutsche PalliativStiftung
Experten aus der Praxis der Sterbebegleitung (Medizin, Pflege, Seelsorge, Physiotherapie, …) gründeten die Deutsche PalliativStiftung. Ein Hauptziel ist eine gute Vernetzung und Verbesserung der ambulanten Hospizarbeit und Palliativversorgung in Deutschland.
Die Beratung von Entscheiden und Fachleuten, Laien sowie Haupt- und Ehrenamtlichen in Verbänden und Institutionen ist als seriöse Lobbyarbeit eine wichtige Arbeit der PalliativStiftung. Betroffenen und Angehörigen werden geeignete Ansprechpartner vor Ort vermittelt. Mit Öffentlichkeitsarbeit und verschiedenen Projekten der Stiftung wie dem Deutschen PalliativKalender sollen weite Teile der Gesellschaft für die Thematik sensibilisiert und über Versorgungsmöglichkeiten informiert werden.

Nach deutschem Recht darf niemand gegen seinen Wunsch am Leben erhalten werden und kein menschliches Leben aktiv beendet werden. Um das auch leben zu können, müssen die Menschen über die Möglichkeiten von Hospizarbeit und Palliativversorgung als lebensbejahende Alternativen bescheid wissen. Deshalb bringt die PalliativStiftung im eigenen Verlag fundierte und laienverständliche Muster zu Patientenverfügungen, Bücher, Broschüren heraus. Sie klärt auch auf ungewohnten Wegen auf.
Unsere Vision ist es, dass jeder sagen kann: „Wie gut, dass ich mich auf Hospizarbeit und Palliativversorgung verlassen kann. Immer und überall.“

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