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TK-Verwaltungsrat fordert von Politik: Krankenkassen Finanzautonomie zurückgeben

Über die Selbstverwaltung der gesetzlichen Krankenkassen haben Versicherte und Arbeitgeber ein starkes Mitspracherecht bei Entscheidungen, in denen es um ihre Gesundheit geht. Allerdings hat die Politik in den letzten Jahren die Handlungskompetenzen der Selbstverwaltung eingeschränkt. Der Verwaltungsrat der Techniker Krankenkasse (TK) fordert daher, die Idee der Selbstverwaltung wieder wörtlich zu nehmen und deren Autonomie zu stärken.

„Der Staat kann nicht alles regeln und soll auch nicht alles entscheiden. Ich wünsche mir wieder mehr Vertrauen der Politik in unsere Entscheidungen, insbesondere in Fragen der Finanzierung“, sagt Dieter F. Märtens, alternierender Vorsitzender des TK-Verwaltungsrates und Versichertenvertreter aus Offenbach am Main. Als ein Beispiel für den steigenden Einfluss der Politik führt er das Präventionsgesetz an. „Wir begrüßen das Vorhaben der Bundesregierung, Prävention und Gesundheitsförderung nachhaltig auszurichten und auf eine breitere gesellschaftliche Basis zu stellen“, so Märtens. Allerdings habe die Politik die finanzielle Last hierfür vor allem und fast alleine den Beitragszahlern der gesetzlichen Krankenkassen aufgebürdet.

Schon heute ist die TK mit ihren Ausgaben für Prävention überdurchschnittlich stark engagiert. Die Kasse gibt – anstatt der gesetzlich vorgesehenen drei Euro – im Durchschnitt jedes Jahr mehr als fünf Euro je Versicherten für die Gesundheitsvorsorge aus. Mit dem Präventionsgesetz soll dieser Betrag auf sieben Euro je Versicherten erhöht werden. Davon sollen künftig 50 Cent – insgesamt 35 Millionen Euro – an die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) abgeführt werden, die damit eigene Präventionsprojekte gestaltet. „Dies ist ein Eingriff in die Entscheidungs- und Finanzautonomie der Krankenkassen. Es darf nicht sein, dass die gesetzlichen Krankenkassen Projekte einer Bundesbehörde finanzieren, die sie nicht selbst verantworten“, so Märtens.

Hintergrund
Krankenkassenmitglieder und Rentenversicherte wählen bei den Sozialwahlen alle sechs Jahre ihre Interessenvertreter in die Selbstverwaltung der Sozialversicherungsträger, also in die Parlamente der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung. Rund 50 Millionen Menschen sind wahlberechtigt und können zwischen April und Mai 2017 wieder ihre Stimme abgeben. Im TK-Verwaltungsrat engagieren sich ehrenamtlich 30 Frauen und Männer, jeweils 15 Vertreter der Versicherten und der Arbeitgeber. Der Vorsitz wechselt jährlich zum 1. Januar. Über Aufgaben und Ziele der Selbstverwaltung informiert die Webseite www.selbstverwaltung.de.

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