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Techniker Krankenkasse in Hessen begrüßt Stärkung des Impfschutzes

Am morgigen Donnerstag soll das Präventionsgesetz im Bundestag verabschiedet werden. Die Techniker Krankenkasse (TK) in Hessen begrüßt, dass mit dem Gesetz künftig ein verlässliches Finanzvolumen für Gesundheitsförderung garantiert zur Verfügung steht. „Prävention ist richtig, weil sie erreichen kann, dass Menschen gar nicht erst krank werden“, sagt Dr. Barbara Voß, Leiterin der TK-Landesvertretung Hessen.

Die TK befürwortet, dass mit dem Gesetz der Impfschutz für Kinder und Erwachsene insbesondere gegen die hochansteckende Masern-Erkrankung gestärkt werden soll. Zudem müssen Kinder bei der Erstaufnahme in eine Kindertagesstätte künftig eine ärztliche Impfberatung nachweisen.

„Ein besserer Impfschutz kann durch Masern verursachte Infektionsketten in Schulen und anderen Gemeinschaftseinrichtungen wirksam verhindern“, sagt Dr. Voß. In Hessen haben immer noch sechs von 100 Abc-Schützen keinen ausreichenden Schutz gegen Masern. Während die Impfquote der ersten Masern-Impfung bei 97,2 Prozent liegt, erscheinen zur zweiten Impfung lediglich 93,7 Prozent der Kinder. Wird die zweite Masern-Impfung verspätet gegeben, steigt für die betroffenen Kinder das Risiko einer Erkrankung.

Die Masern-Impfung schützt nicht nur den größten Teil der Geimpften, sondern durch die sogenannte „Herdenimmunität“ auch Neugeborene und Säuglinge vor deren erster Impfung. Mit einer Impfung schützt sich also nicht nur jeder einzelne selbst, sondern auch andere vor der Krankheit. Nach der zweiten Masern-Impfung entwickeln nahezu 100 Prozent der Geimpften eine lebenslange Immunität gegen die Krankheit.

Das Präventionsgesetz regelt außerdem, dass die gesetzlichen Krankenkassen künftig sieben Euro je Versicherten für die Gesundheitsvorsorge ausgeben. Davon sollen 45 Cent – insgesamt 31,5 Millionen Euro – an die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) abgeführt werden, die damit eigene Präventionsprojekte gestaltet. „Es darf nicht sein, dass die gesetzlichen Krankenkassen mit Versichertengeldern Projekte einer Behörde finanzieren, die sie nicht selbst verantworten. Wir haben zudem erhebliche Zweifel, dass eine Bundesbehörde weiß, welcher konkrete Bedarf an Präventionsprojekten in Hessen besteht“, so Voß.

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