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Magistrat spricht sich gegen großen Lebensmittelmarkt aus Planungen von Petersberg für Marbach finden keine Zustimmung der Stadt Hünfeld

Der Magistrat der Stadt Hünfeld hat sich in einer Stellungnahme zum Bebauungsplan gegen die Ausweisung einer Fläche zum Bau eines großflächigen Lebensmittelmarkts in Marbach unmittelbar an der B 27 ausgesprochen. Wie Bürgermeister Stefan Schwenk dazu mitteilt, soll der Lebensmittelmarkt eine Größe von insgesamt 950 Quadratmetern Verkaufsfläche erhalten. Außerdem seien dort unmittelbar an der Abfahrt-Nord die Ansiedlung einer Bankfiliale und eines Cafés geplant.

Entgegen den Erläuterungen im Bebauungsplan der Gemeinde Petersberg vertritt der Magistrat die Auffassung, dass dieser Lebensmittelmarkt in dieser Größenordnung nicht der Grundversorgung der Bevölkerung von Marbach mit Gütern des täglichen Bedarfs diene, sondern einen überörtlichen Einzugsbereich habe. Nach dem Regionalplan Nordhessen seien großflächige Einzelhandelsvorhaben mit mehr als 800 Quadratmetern Verkaufsfläche nur in Ober- und Mittelzentren sowie in zentralen Stadt- und Ortsteilen möglich. In allen übrigen zentralen Ortsteilen seien dagegen solche Großmärkte nur dann möglich, wenn zu erwarten sei, dass eine verbrauchernahe Versorgung insgesamt insbesondere für die nicht motorisierte Bevölkerung im Einzugsbereich nicht gefährdet werde.

Aus den Erläuterungen zum Bebauungsplan werde allerdings deutlich, dass der Lebensmittelmarkt nur zu einem Teil der Grundversorgung der Marbacher Bürger dienen werde, wie es auch der Regionalplan vorsehe. Die Lage des Marktes weit entfernt vom Ortsmittelpunkt und außerhalb des Ortes direkt an der B 27 sei vorrangig im Hinblick auf die dadurch mögliche Kaufkraftabschöpfung gewählt worden. Dadurch würden die Belange des Mittelzentrums Hünfeld erheblich tangiert, schreibt der Magistrat in seiner Stellungnahme. Deshalb sieht es der Magistrat für geboten an, einen integrierten Standort in der Ortsmitte von Marbach für diesen Markt zu wählen.

Diese Ansiedlung läuft nach Ansicht des Magistrats der Zielsetzung des Regionalplans zuwider, Ortszentren zu stärken. Eine Zustimmung hätte nur dann erfolgen können, heißt es weiter in der Stellungnahme des Magistrats, wenn die Verkaufsfläche 800 Quadratmeter nicht überschreiten würde und der Lebensmittelmarkt in integrierter zentraler Lage errichtet würde. Allein die Lage unmittelbar an der B 27 zeige, dass dieses Ziel durch die Planungen nicht erreicht werde.

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