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Sonderförderprogramm beschleunigt die Aufstellung von Jahresabschlüssen – Weitere Anträge bewilligt

Die Fördermittel zur Aufstellung von Eröffnungsbilanzen und Jahresabschlüssen sind bei den hessischen Kommunen weiterhin sehr begehrt. Das teilte Innen- und Kommunalminister Peter Beuth anlässlich weiterer bewilligter Anträge mit. Die Gemeinden Bad Salzschlirf, Hohenahr, Lahntal, Lohra, Meinhard, Nieste, Reinhardshagen, Ringgau, Schöffengrund, Söhrewald und Weißenborn sowie die Stadt Zwingenberg erhalten Unterstützungen in einer Gesamthöhe von 280.000 Euro.

„Konkret fördern wir die Aufstellung von Eröffnungsbilanzen sowie von Jahresabschlüssen. Wir wollen Anreize setzen, dass auch kleinere Kommunen eine nachhaltige Haushaltspolitik betreiben und langfristig auf sicherer Datengrundlage planen können. Daher unterstützt das Hessische Innenministerium 211 kleinere Städte und Gemeinden mit insgesamt 8,856 Millionen Euro für die Umstellung auf das doppische Rechungswesen“, sagte Beuth.

Die Eröffnungsbilanz ist wesentlicher Bestandteil für die doppische Haushaltswirtschaft. Sie ist unverzichtbar, da nur auf einer haushaltswirtschaftlich fundierten und damit belastbaren Grundlage tragfähige zukunftsfähige Entscheidungen getroffen werden können.

Die Jahresabschlüsse auf Basis der Eröffnungsbilanz geben über die tatsächlichen Ergebnisse, die Kassenlage und die Vermögensentwicklung  Auskunft. Gemeinden ohne Eröffnungsbilanz und Jahresabschlüsse sind nur eingeschränkt in der Lage, ihre Haushalte nachhaltig aufzustellen.

Insbesondere kleinere Gemeinden haben Schwierigkeiten, aus eigener Kraft der Verpflichtung zur Aufstellung einer Eröffnungsbilanz und nachfolgender Jahresabschlüsse nachzukommen. 211 Städte und Gemeinden unter 7.500 Einwohnerinnen und Einwohner werden deshalb mit einem Sonderprogramm des Innenministeriums seit dem 20.6.2013 mit Zuweisungen darin unterstützt, Eröffnungsbilanzen und Jahresabschlüsse aufzustellen. Diese Gemeinden können bis zu 44.000 Euro Fördermittel vom Innenministerium auf Antrag erhalten, wenn sie Eröffnungsbilanzen bzw. Jahresabschlüsse vorlegen.

Die 211 kleineren Gemeinden können noch bis zum 30.6.2015 Anträge an das Innenministerium richten. „Ich würde mich freuen“, so der Minister, „wenn die zur Verfügung stehenden Mittel bis zum 30. Juni vollständig abgerufen werden.“

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Politik & Wirtschaft