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Hessische Landesregierung unterstützt spezielle Frühförderangebote für sinnesgeschädigte Kinder beim LWV mit 870.000 Euro

Einen Förderbescheid in Höhe von knapp 870.000 Euro hat der Staatssekretär im Hessischen Ministerium für Soziales und Integration, Dr. Wolfgang Dippel, heute an Uwe Brückmann, Landesdirektor des LWV Hessen überreicht. Mit Hilfe der Fördersumme werden  der LWV, die Blindenstudienanstalt Marburg und der Evangelische Regionalverband ihr  Angebot an spezieller Frühförderung für sinnesgeschädigte Kinder weiterentwickeln.  Hoch spezialisierte und qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Frühberatungsstellen unterstützen, beraten und begleiten die Eltern sinnesgeschädigter Kinder von deren Geburt bis zur Einschulung. Für Staatssekretär Dr. Dippel ist die Frühförderung ein elementarer Bestandteil im System der frühen Hilfen und nicht mehr wegzudenken: „Frühförderung ist wegweisend, da hier die Weichen für die Zukunft gestellt werden.“

Die bisherigen Ergebnisse der speziellen Frühförderung sprechen für sich: Im Jahr 2013 konnte fast die Hälfte der geförderten Kinder in Regelschulen eingeschult werden, zehn Jahre zuvor waren es nur 34 Prozent. „Diese Zahlen zeigen: Frühförderung ist ein wesentlicher Beitrag zur Inklusion“, unterstrich Landesdirektor Brückmann.

Seit vielen Jahren ist es ein besonderes Anliegen der Hessischen Landesregierung, behinderte und von Behinderung bedrohte Kinder und deren Angehörige zu unterstützen und zu fördern. Mit dem dafür entwickelten hessischen System der Frühförderung, das auf einem interdisziplinären Handlungsansatz basiert und Kooperationsbeziehungen in der Region als wesentliche Elemente mit einbezieht, ist es gelungen, ein qualitätsgesichertes Angebot flächendeckend zu etablieren.
Von der Fördersumme profitieren zehn überregional arbeitende spezielle Frühberatungstellen für hör- und sehgeschädigte Kinder (mit Außenstellen) sowie das Autismus-Therapie-Institut Langen und das Autismus-Therapie- und Beratungszentrum Kassel, die ebenfalls Außenstellen unterhalten.

Daneben stehen in jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt  in Hessen insgesamt 41 wohnortnahe allgemeine Frühförder- und Frühberatungsstellen für Kinder mit Behinderungen im Vorschulalter und deren Familien zur Verfügung.

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