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Empfehlungen des NSU-Ausschusses: Innenminister gibt Zwischenstand

Anlässlich der heutigen Innenausschusssitzung im Hessischen Landtag hat Innenminister Peter Beuth einen Zwischenstand über bereits umgesetzte Handlungsempfehlungen des NSU-Bundestagsuntersuchungsausschusses gegeben. Dieser hatte angesichts der Taten des sogenannten „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU) insgesamt 47 einvernehmliche Vorschläge zur künftigen Arbeit der hessischen Sicherheitsbehörden sowie zur Zusammenarbeit zwischen den Ländern und dem Bund formuliert.

Innenminister Peter Beuth betonte: „Die Aufarbeitung der NSU-Mordserie ist noch nicht abgeschlossen. Die Lehren aus der schrecklichen Terrorserie zeigen aber, dass wir den Kampf gegen Extremisten gemeinsam erfolgreich führen können. Unsere Aufgabe als Staat ist es, das Wissen und die Erfahrungen der Sicherheitsbehörden zu bündeln, um besser und gezielter die Gegner unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu bekämpfen und terroristische Angriffe auf unser Gemeinwesen bereits im Keim zu ersticken.“ Die Bekämpfung des politischen Extremismus und Terrorismus sei eine der größten Herausforderungen des 21. Jahrhunderts.

„Seit dem 11. Juli 2014 befasst sich eine überparteiliche und unabhängige Expertenkommission unter der Leitung von Professor Dr. Dr. h.c. Hans-Joachim Jentsch mit dem Umsetzungsprozess der 47 einvernehmlichen Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses des Bundestages“, erklärte der Minister. Auch wenn die Arbeit der Expertenkommission andauere, seien bereits zahlreiche der Vorschläge umgesetzt worden.

Für den Bereich der Polizei bedeute das beispielsweise eine intensive Auseinandersetzung mit der internen Arbeits- und Fehlerkultur etwa durch die Seminarreihe „Führung im Dialog“ oder das Schaffen von zwei eintägigen Seminaren „Interkulturelle Kompetenz“ an der Polizeiakademie Hessen (HPA).

„Wie ernst wir die Aufarbeitung der Taten des NSU nehmen, zeigt die Aufnahme der Ermittlungen zu den Fällen – die der Untersuchungsausschuss beleuchtet hat – in das Curriculum der Hochschule für Polizei und Verwaltung (HfPV) und der Hessischen Polizeiakademie“, so der Minister.

Auch der Anteil der Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten mit Migrationshintergrund soll weiter gesteigert werden. Hierfür sollen künftig bei der Neugestaltung von Werbemaßnahmen der hessischen Polizei wie Broschüren oder Flyern auch mehr Polizistinnen und Polizisten mit Migrationshintergrund zum Einsatz kommen.

Seit einem Erlass des Landespolizeipräsidiums vom 30.06.2014 werden insbesondere bei Kapitaldelikten, die einen rassistischen oder anderweitig politisch motivierten Hintergrund haben könnten, frühzeitig unter Einbeziehung des Landeskriminalamts geprüft, inwiefern das Landesamt für Verfassungsschutz und das Gemeinsame Abwehrzentrums gegen Rechtsextremismus / Rechtsterrorismus (GAR) einbezogen werden können.

Mit der noch für 2015 geplanten „elektronischen Kriminalakte“ (eKA) wird es in Hessen künftig möglich sein, landesweit personenbezogene polizeiliche Erkenntnisse aus den Kriminalakten abzurufen. Möglichkeiten der elektronischen Recherche werden den Ermittlern behörden- und deliktsübergreifende Erkenntnisse und Zusammenhänge aufzeigen, aus denen neue Fahndungs- oder Ermittlungsansätze generiert werden können.

Umfangreiches Informationsmaterial stellt das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) zur Verfügung. Alleine die Präventionsmaßnahmen des LfV sind im Jahr 2014 auf 189 angewachsen. Im Rahmen eines neuen Personalkonzepts finden für alle Bediensteten regelmäßige Hospitationen statt. Für neueingestellte Bedienstete des gehobenen Dienstes ist eine zweiwöchige Hospitation im Bundesamt für Verfassungsschutz Pflicht.

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