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Psychotherapie: Techniker Krankenkasse in Hessen begrüßt Förderung der Gruppentherapie

Die Techniker Krankenkasse (TK) in Hessen begrüßt die Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Psychotherapie. Künftig können tiefenpsychologisch fundierte und analytische Psychotherapien nicht nur getrennt als Einzel- oder Gruppenbehandlung, sondern auch in Kombination durchgeführt werden. Bisher war dies nur in Ausnahmefällen möglich.

„Wir hoffen, dass durch diese Flexibilisierung die Gruppentherapie weiter ausgebaut wird“, sagt Dr. Barbara Voß, Leiterin der Techniker Krankenkasse (TK) in Hessen. Fast 99 Prozent aller bei der TK abgerechneten ambulanten Psychotherapien in Hessen und im gesamten Bundesgebiet sind Einzeltherapien. „Gruppentherapie ist keine Therapie zweiter Klasse. Bei einigen Erkrankungen, etwa bei sozialen Phobien, wäre gerade eine Gruppenpsychotherapie erfolgversprechend“, so Dr. Voß. Mit einem höheren Anteil von Gruppentherapien könnten in der gleichen Therapiezeit bei gleicher Therapiequalität mehr Patienten versorgt und Wartezeiten auf Therapieplätze deutlich verkürzt werden. Um die Gruppentherapie im ambulanten Bereich zu fördern, setzt sich die Kasse dafür ein, den bisher hohen administrativen Aufwand rund um das Gutachten- und Antragsverfahren, das vor Beginn der Therapie abgeschlossen sein muss, deutlich zu vereinfachen.

Gruppentherapien sind beispielsweise bei depressiven Störungen oder sozialen Phobien angezeigt. Zudem hat sich diese Therapieform bei Angst- oder Essstörungen bewährt.

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Gesundheit & Medizin