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Land gibt zurückgezahlte Mittel des Bundes vollständig an kreisfreien Städte und Landkreise weiter

Im Rechtsstreit zwischen den Ländern und dem Bund um die Finanzierung des Bildungs- und Teilhabepakets wurde die Position des Landes Hessen bestätigt:  Der Bund muss die finanziellen Mittel an die Länder zurückzahlen, die er für das Jahr 2012 einbehalten hat. „Hessen wird die Millionen, zu deren Zahlung der Bund verpflichtet wurde, in vollem Umfang an die kreisfreien Städte und Landkreise weitergeben“, erklärte Sozialminister Stefan Grüttner heute in Wiesbaden. Die Stadt Kassel erhält auf diesem Weg 554.780,92 Euro.

In den Landkreisen und kreisfreien Städten werden diese Gelder für Vorhaben und Maßnahmen eingesetzt, mit denen Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Haushalten bei Bildung und Teilhabe gefördert werden. Grüttner: „Die Entscheidung, an welcher Stelle diese Ausgaben getätigt werden, liegt selbstverständlich im Verantwortungsbereich vor Ort.“

Je nach örtlichen Gegebenheiten können dies beispielsweise Schulsozialarbeit, Mittagsverpflegung von Schülerinnen und Schülern in Tageseinrichtungen, Sprachkurse für Flüchtlinge, Ausstattung der Schulen mit Musik­instrumenten oder Maßnahmen der Inklusion sein. Sozialminister Grüttner ermunterte die Kommunen, die Aktivitäten bei Bildung und Teilhabe mit Hilfe des Geldes noch zu steigern: „Setzen Sie im Interesse der Kinder und Jugendlichen  das Bildungs- und Teilhabepaket weiterhin engagiert um und nutzen Sie die sich darüber hinaus ergebende Möglichkeiten!“

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