Logo

Bundesweite Kampagne „Vergewaltigung verurteilen – Ihre Stimme jetzt“

In diesen Tagen startet der Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff) die Kampagne „Vergewaltigung verurteilen – Ihre Stimme jetzt“ mit dem bundesweiten Versand von Aktionspostkarten. Zielsetzung ist, eine Reform des Sexualstrafrechts und einen umfassenden Schutz der sexuellen Selbstbestimmung zu erreichen. So sollen die Vorgaben aus der Europaratskonvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt auch in Deutschland umgesetzt werden. Auch der Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Fulda (SkF), Träger der Beratungsstelle gegen sexuelle Gewalt in der Region, beteiligt sich an der Kampagne.

Hierzulande sind längst nicht alle Fälle, in denen sexuelle Handlungen gegen den Willen einer Person ausgeübt werden, strafbar. Ursächlich ist das deutsche Strafrecht, das eine Nötigung z.B. mit Gewaltanwendung oder durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben voraussetzt. Konkret heißt das, dass es nicht ausreicht, wenn eine Frau ausdrücklich und mehrfach Nein sagt oder weint und fleht. Faktisch muss sie sich körperlich wehren, sonst liegt zumeist keine Straftat vor. Vielen Frauen ist dies jedoch nicht möglich, weil sie  die Tat aus Angst über sich ergehen lassen. Andere wehren sich nicht lautstark, um die in der Wohnung anwesenden Kinder oder sich selbst zu schützen.

Das Bundesjustizministerium plant in seiner Reform leider noch immer keine Regelung, die den Anforderungen eines modernen Sexualstrafrechts genügt. Katja Grieger vom bff erläutert: „Die Grundidee ist nach wie vor: im Normalfall wehrt sich ein Opfer, die sexuelle Selbstbestimmung muss verteidigt werden. Es ist unverständlich, dass es nicht ausreichen soll, Nein zu sagen.“
Birgit Schmidt-Hahnel von der Beratungsstelle gegen sexuelle Gewalt des SkF in Fulda ergänzt: „ Durch die enge rechtliche Auslegung der „schutzlosen Lage“  bleibt oft unberücksichtigt, dass die gesamte Situation einer Vergewaltigung für Betroffene häufig bedrohlich wirkt und sie „wie erstarrt“ sind. Es muss darum gehen, alle nicht einverständlichen sexuellen Handlungen unter Strafe zu stellen.“

Der bff fordert gemeinsam mit anderen Frauenverbänden den bedingungslosen Schutz der sexuellen Selbstbestimmung und ein modernes Sexualstrafrecht. Nein heißt Nein!
Der SkF bitte interessierte Bürgerinnen und Bürger um Unterstützung, indem sie Aktionspostkarten unterschreiben und an den bff senden. Die gesammelten Karten werden in einer öffentlichen Aktion an Justizminister Heiko Maas übergeben.

Die Postkarten liegen bis zum 11.09.2015 in verschiedenen öffentlichen Einrichtungen in der Fuldaer Innenstadt sowie beim Sozialdienst katholischer Frauen in der Rittergasse 4, Fulda aus. Sie können dort unterschrieben und abgegeben werden. Die Beratungsstelle leitet diese dann an den bff weiter.

Categories:

Alle Nachrichten