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Rauchwarnmelder können Leben retten Stadtbrandinspektor – Thorsten Rübsam appelliert an Hausbesitzer

Zwar sind Rauchwarnmelder seit dem Jahreswechsel in allen privaten Wohnungen vorgeschrieben, doch haben längst nicht alle Hauseigentümer ihre Schlaf-, Kinderzimmer und Flure damit ausgestattet, sagt Stadtbrandinspektor Thorsten Rübsam. Er rät allerdings dazu, diese Pflicht ernst zu nehmen, da die Rauchmelder Leben retten könnten.

Immerhin seien es nicht die Flammen, sondern meist giftige Rauchgase, die am häufigsten bei Bränden zum Tod führten. Diese gefährlichen Gase bildeten sich schon in der Entstehungsphase des Brandes und breiteten sich schnell in einer Wohnung aus. Innerhalb von Sekunden könnten Menschen die Orientierung oder gar das Bewusstsein verlieren. Im Ernstfall blieben den Menschen nur wenige Minuten, um sich in Sicherheit zu bringen. Deshalb seien Rauchwarnmelder wichtig, um frühzeitig erkennen zu können, dass es brenne. Sie verhinderten zwar keine Brände, sie warnten aber rechtzeitig mit einem lauten Signal.

Wer sich und seine Familie schützen wolle, solle die Rauchwarnmelder kostengünstig im Fachhandel oder in Baumärkten kaufen. Wichtig sei dabei die CE-Kennzeichnung mit dem Hinweis auf die Norm DIN EN 14604. Während diese Geräte in normalen Wohnhäusern durchaus ausreichend seien, empfiehlt der Stadtbrandinspektor für größere Wohneinheiten Rauchwarnmelder, die durch eine Funk- oder Drahtverbindung zusammengeschaltet seien. Dabei werde bei der Auslösung des Alarms an einem Rauchmelder auch das akustische Signal der anderen Rauchmelder automatisch aktiviert.

Die Montage dieser Rauchwarnmelder sei einfach und problemlos ohne größeren Aufwand möglich. Sie könnten geklebt oder mit Schrauben befestigt werden. Da Brandrauch nach oben steige, müsse der Rauchwarnmelder in jedem Fall an der Decke und möglichst in der Raummitte angebracht werden. Der Mindestabstand der Melder zu den Wänden und Raumteilern sollte 50 Zentimeter nicht unterschreiten, damit eine einwandfreie Funktion gewährleistet werde.

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