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CDA-Kreisverband Fulda: Mindestlohn auch für Flüchtlinge

In der aktuellen Diskussion um mögliche Ausnahmen vom Mindestlohn für Flüchtlinge schaltet sich nun auch der CDA-Kreisverband Fulda (Arbeitnehmervereinigung in der CDU) ein. Dessen Vorsitzender Hubert Schulte lehnt solche Ausnahmen entschieden ab. Die Würde der Arbeit und des arbeitenden Menschen drücke sich auch in der Bezahlung aus, so Schulte. „Dies gilt für Flüchtlinge genauso wie für alle anderen! Wir wollen keinen Sonderarbeitsmarkt für Flüchtlinge. Vor allem wollen wir keinen Wettbewerb um Niedriglohnjobs zwischen Flüchtlingen und allen anderen Arbeitnehmern und Arbeitssuchenden.“

Denn es sei gerade das Ziel der Einführung des Mindestlohns, solche wettbewerbsverzerrenden Lohnkonkurrenzen zu unterbinden. Die Ausnahme für Flüchtlinge wäre ein Riesenschritt rückwärts. Ausnahmen vom Mindestlohn für Flüchtlinge würden die Integrationsbereitschaft und Solidarität in unserer Gesellschaft gefährden und spalten statt zusammenführen. Das Mindestlohngesetz sehe im Übrigen bereits zielgerichtete Ausnahmen für Personen mit besonderen Vermittlungshemmnissen vor. Das gelte auch für arbeitsuchende Flüchtlinge. Der Ruf nach Sonderregelungen für Flüchtlinge, wie man ihn in diesen Tagen aus dem Raum der Politik hört, ist also überflüssig, so Hubert Schulte abschließend.

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Politik & Wirtschaft