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TK befürwortet schnelle Einführung der digitalen Kommunikation im Gesundheitswesen

Am heutigen Mittwoch findet die öffentliche Anhörung zum E-Health-Gesetz statt. Das Gesetz soll die Rahmenbedingungen für ein digitalisiertes Gesundheitswesen schaffen und Anfang 2016 in Kraft treten. Kernpunkt ist die Einführung einer neuen Telematik-Infrastruktur, mit der zunächst die IT-Systeme von Ärzten, Apothekern, Kliniken und Krankenkassen vernetzt werden. „Die Telematik ist Voraussetzung für den modernen, schnellen Austausch von Informationen im Gesundheitswesen. Sie muss möglichst rasch flächendeckend umgesetzt werden“, fordert Dr. Barbara Voß, Leiterin der Landesvertretung der Techniker Krankenkasse (TK) in Hessen.

Die neue Telematik-Struktur erlaubt künftig nicht nur den Austausch von Patientendaten über die elektronische Gesundheitskarte. Sie soll darüber hinaus für weitere digitale Anwendungen geöffnet und damit als maßgebliche „Datenautobahn“ im Gesundheitswesen etabliert werden. Befunde, Diagnosen und Rezepte werden zwar bereits heute überwiegend elektronisch erstellt, aber oftmals noch analog weitergegeben. „Das bindet Zeit und Geld – Ressourcen, die an anderer Stelle wesentlich besser für die Patienten verwendet werden können“, sagt Dr. Voß.

Von den geplanten digitalen Anwendungen werden die Patienten in mehrfacher Hinsicht profitieren. Ärzte und Krankenhäuser können über telemedizinische Verfahren auch über weite Entfernungen hinweg etwa Röntgenaufnahmen austauschen und konsiliarisch befunden. Das kann auch die Beratung bei einem Zweitmeinungsverfahren erleichtern und die medizinische Versorgung insbesondere in ländlichen Regionen auf hohem Niveau sicherstellen.

Die Online-Prüfung der Versichertendaten beim Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte in der Arztpraxis begrüßt die TK ausdrücklich. „Die Praxismitarbeiter können auf einen Blick erkennen, ob ein gültiges Versicherungsverhältnis vorliegt und die im Praxissystem abgelegten Daten noch aktuell sind. Das beugt Missbrauch vor“, so Voß. Dass die Kassenärztliche Vereinigung Hessen ihre Mitglieder unlängst aufgefordert hat, sich an der Online-Prüfung der Versichertenstammdaten nicht zu beteiligen, sei nicht sinnvoll.

Auch die Einführung eines standardisierten Medikationsplans für Versicherte, die mindestens drei verordnete Arzneimittel einnehmen, befürwortet die TK, betrachtet die geplante Papierform jedoch kritisch. „Ein Medikationsplan in elektronischer Form, auf den alle Leistungserbringer schnell zugreifen könnten, wäre zielführender“, so Voß. Dass insbesondere mehrfach erkrankte Menschen von einem Medikationsplan profitieren können, hat die TK frühzeitig erkannt und bietet ihren Versicherten schon seit einigen Jahren über ein elektronisches Arzneimittelkonto eine entsprechende Medikamentenübersicht an. Mit telemedizinischen Angeboten wie der Kasseler Stottertherapie, dem digitalen Diabetes-Tagebuch, E-Coaches zu verschiedenen Gesundheitsthemen oder einer Reihe von Gesundheits-Apps bietet die TK ihren Versicherten bereits heute eine ganze Reihe digitaler Möglichkeiten an. Vom E-Health-Gesetz erhofft die TK, dass insbesondere die Telemedizin in die Regelversorgung aufgenommen wird und Patienten und Ärzte unabhängig von ihrem Wohnort vom medizinischen Fortschritt und einer besseren Versorgung profitieren können.

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Gesundheit & Medizin