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Landrat Görig beantragt „Handwerker-Parkausweis“ für die Rhein-Main-Region

Handwerksbetriebe aus dem Vogelsbergkreis haben häufig Auftraggeber im Rhein-Main-Gebiet. Wenn dort gearbeitet wird, müssen die Firmenautos irgendwo parken. Das ist nicht immer einfach. Es könnte aber – in einigen Monaten – deutlich einfacher werden. Das Stichwort heißt „Handwerker-Parkausweis Region Frankfurt Rhein-Main“. Den Antrag zur Teilnahme an dieser Maßnahme hat der Landrat jetzt bei der ivm-GmbH (Integriertes Verkehrs- und Mobilitätsmanagement Frankfurt RheinMain) – im Interesse der heimischen Handwerksbetriebe – offiziell beantragt.

Auf dem Weg zu weniger täglichem Stress freut sich Landrat Manfred Görig (SPD) über den Schulterschluss von Landkreis und den 19 Städten und Gemeinden und stellte bei der ivm-GmbH den Antrag, dass der Vogelsbergkreis künftig auch am „Handwerker-Parkausweis Region Frankfurt Rhein-Main“ teilnehmen darf, wie das jetzt schon beispielsweise die Kreise Hochtaunus, Odenwald, Bergstraße und Rheingau-Taunus tun.

Ab sofort steht also neben den Kreisen Mainz-Bingen und Alzey-Worms auch der Vogelsbergkreis auf der „Warteliste“. Mitmachen kann ein weiterer Landkreis nur, wenn alle anderen ivm-Mitglieder dem „Beitritt“ zustimmen. Daher „kann es noch eine Weile dauern – das haben wir nicht in der Hand“, beschreibt Landrat Görig das weitere Verfahren. Dennoch sei es wichtig, jetzt auf diesen „Weg zu weniger Bürokratie“ zu gehen. Alle ivm-Mitglieder müssen schriftlich zustimmen. Dann folgen die Unterschriften des Vogelsberger Landrats und der hiesigen 19 Bürgermeisterinnen und Bürgermeister.

Anträge am Sitz der Firma stellen

„Das wäre eine große Entlastung für die vielen Vogelsberger Handwerker, die mit ihrem Know-How an sehr vielen Bauprojekten in Frankfurt und Umgebung beteiligt sind“, stellt Landrat Görig heraus. Im Ergebnis könnten – wenn die jetzigen ivm-Verkehrsmanagement-Mitglieder dem Aufnahmeantrag aus Lauterbach stattgeben – die Handwerker dann zum Beispiel auch im eingeschränkten Parkverbot und in verkehrsberuhigten Zonen in der Nähe ihrer Gewerke ihre Firmenfahrzeuge abstellen, ohne mit einem „Knöllchen“ rechnen zu müssen.

Die Anträge für den Handwerkerparkausweis können dann von den Unternehmen – nachdem die ivm den Vogelsbergkreis aufgenommen haben wird – direkt bei den örtlichen (Vogelsberger) Stadt- oder Gemeindeverwaltungen gestellt werden.

Zweck des Handwerkerparkausweises

Seit 2006 gibt es den Handwerkerparkausweis Region Frankfurt RheinMain. Federführend ist die ivm GmbH. Zweck der ivm ist die Förderung eines integrierten Verkehrs- und Mobilitätsmanagements in der Region Frankfurt Rhein­Main. Die ivm GmbH liefert damit Handlungsansätze für eine zukunftsfähige, effiziente und nachhaltige Gestaltung der Mobilität in der Metropolregion.

Die ivm GmbH hat die Einführung des regionalen Handwerkerparkausweises zwischen den Kommunen koordiniert und die Verständigung zwischen den Kommunen zur wechselseitigen Anerkennung des regionalen Handwerkerparkausweises herbeigeführt. Sie stellt für die Kommunen, die sich auf die Einführung des Handwerkerparkausweises verständigen konnten, auf Anfrage ein Antragsformular, ein Muster für die behördliche Genehmigung und ein Informationsblatt zur Verfügung.

Wie klappt das Parken zurzeit?

Der Handwerksbetrieb, der vor Ort einen Auftrag ausführen möchte, muss sich – sofern er befürchtet, entweder keinen, nur einen bewirtschafteten oder einen nur teil-öffentlichen Parkplatz vorzufinden – bisher an die jeweils örtlich zuständige kommunale Straßenverkehrsbehörde wenden und dort eine Ausnahmegenehmigung beantragen. „In Anbetracht der großen Zahl von Kommunen in der Region Frankfurt Rhein-Main ist dieser zeitliche und finanzielle Aufwand beträchtlich und kann durch eine regionsweit anerkannte Ausnahmegenehmigung deutlich reduziert werden“, erläutert der Leiter der Vogelsberger Verkehrsbehörde, Uwe Kraft.

Das Ziel: nur noch einmal einen Antrag stellen

Das ist angestrebt: Der Handwerksbetrieb erwirbt nicht mehr für jede Kommune in der Metropolregion eine eigene Ausnahmegenehmigung, sondern er beantragt stattdessen bei der Straßenverkehrsbehörde in der Lauterbacher Kreisverwaltung eine ein Jahr gültige Ausnahmegenehmigung, die in der Überwachungspraxis in der kompletten Region Frankfurt Rhein­Main anerkannt wird.

Geltungsbereich: Die Ausnahmegenehmigung wird bisher im Rahmen einer vereinbarten Duldung in Frankfurt am Main, Bad Homburg v.d.H., Darmstadt, Hanau, Offenbach am Main, Rüsselsheim, Mainz, Wiesbaden und den Städten und Gemeinden im Landkreis Darmstadt-Dieburg, im Kreis Offenbach, Kreis Groß-Gerau, Wet­teraukreis, Hochtaunuskreis, Main-Taunus-Kreis, Main-Kinzig-Kreis, Kreis Bergstraße, Rheingau-Taunus-Kreis sowie im Odenwaldkreis anerkannt. Demnächst sollen die Landkreise Mainz-Bingen und Alzey-Worms hinzukommen. Und, wie beschrieben: auch der Vogelsbergkreis steht auf der Warteliste.

www.ivm-rheinmain.de

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